- Höchstadel
1. Kaiser | Kaiserin- [" (Kaiserliche) Majestät "]
- [" (Königliche) Majestät "]
- [" Kaiserliche und Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) "]
- [" Königliche Hoheit (Anrede: Allerdurchlauchtigster) "]
5. Großfürst|Großfürstin- [" Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) "]
- [" Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) "]
- [" (Königliche) Hoheit (regierend), Durchlaucht (standesherrlich/mediatisiert) "]
- [" (Königliche) Hoheit, Durchlaucht "]
- [" Hoheit, Durchlaucht "]
- [" Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht "]
- [" Hoheit, Hochfürstliche Durchlaucht (regierend), Durchlaucht (mediatisiert, ebenso Titularfürsten)
sonst: Fürstliche Gnaden "]
12. Graf|Gräfin- [" Erlaucht (regierender oder mediatisierter Reichsgraf),
sonst: Hochgeboren "] - Sonderform: "Gefürsteter Graf", ein vom Kaiser in den Fürstenstand erhobener Graf mit fürstlichen Rechten
- [" Erlaucht (regierender oder mediatisierter Reichsgraf),
sonst: Hochgeboren "]
- [" Hochgeboren (Uradel), sonst: Hochwohlgeboren "]
- [" Hochgeboren (Uradel), sonst: Hochwohlgeboren "]
- [" Hochwohlgeboren "]
- [" Hochwohlgeboren "]
- [" Hochwohlgeboren "]
- [" Hochwohlgeboren "]
20. Patrizier|Patrizierin (mit Staatsbürgerschaft)
21. Bürger|Bürgerin (mit Staatsbürgerschaft)
22. Bauer|Bäuerin (mit Staatsbürgerschaft)
23. Unfreier|Unfreie (ohne Staatsbürgerschaft)
24. Metöke|Metökin (ohne Staatsbürgerschaft)
Ein Reichsbürger/Eine Reichsbürgerin ist eine Person, die das Bürgerrecht besitzt. Nur Personen, die mindestens das Bürgerrecht besitzen, genießen den Schutz der Verfassung und aller geltenden politischen Rechte. Mit ein bisschen Kleingeld und das nötige Glück kann jeder einen Adelstitel erwerben.
["..."] = Anrede (Prädikatstitel)
(...) = Randnotiz/Bemerkung

