I. Grundsätzliches
Die Unterstützung des Ministers bei der Wahrnehmung seiner politischen Aufgaben:
Die Aufsicht über nachgeordnete Dienststellen und Einrichtungen, mit denen es zusammen den Geschäftsbereich des Ministers bildet.
Die eigenständige Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.
Das Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.
II. Innere Struktur
An der Spitze des Reichsministerium des auswärtigen Amtes steht der Reichsminister des Äußeren. Er führt im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Reichskanzlers sowie der verfassungsrechtlichen und rechtlichen Bestimmungen die Amtsgeschäfte, bestimmt die Richtlinien der Außenpolitik, vertritt das Reichsministerium nach innen und außen und hält Kontakt zu den exekutiven und legislativen Organen der Reichsebene und der Länder.
Das Reichsministerium des Äußeren gliedert sich in insgesamt sechs Abteilungen:
- 01.) die Zentralabteilung (Ministerium): sie ist die zentrale Koordinierungsstelle und ist zudem für Personalfragen und Kommunikation zuständig;
02.) die Abteilung I: zuständig für den diplomatischen Dienst;
03.) Abteilung II: zuständig für die Sicherheit;
04.) Abteilung III: zuständig für Koordination und Staatsbesuche;
05.) Abteilung IV: zuständig für die föderalen, bilateralen und internationalen Beziehungen;
06.) Abteilung V: zuständig für die Finanz und Haushaltsplanung (Lohn,- und Buchhaltung);
Die Abteilungen II und V werden von einem Staatssekretär geleitet.
III. Inkrafttreten
Dieses Organisationsstatut tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt in Kraft.
gez. der Kaiser, 24. Februar 2017

