Verordnung über die Reichsanwaltschaft

kaiserliche Verordnungen, Anordnungen und Verfügungen
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Arstokar von Eichendorff
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Verordnung über die Reichsanwaltschaft

#1 Beitrag von Arstokar von Eichendorff »

Verordnung über die Reichsanwaltschaft

vom 07. Februar 2017


Wir, Arstokar von Eichendorff, Merogner Kaiser und König von Kargonien, i.A. vom Reichsminister der Justiz verordnet hiermit, was folgt:

§ 1
Die Behörde "Generalstaatsanwaltschaft" führt die Bezeichnung "Der Oberreichsanwalt beim Reichsgerichte".

§ 2
(1) Der Leiter der Behörde ist der Oberreichsanwalt. Er wird vom Kaiser ernannt.
(2) Dem Oberreichsanwalt können Reichsanwälte beigeordnet werden. Ihre Aufgaben bestimmt der Oberreichsanwalt.

§ 3
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Kargno, 07. Februar 2017
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Unterschrift des Kaisers
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