Reichsministerium für Reichsbahn, Reichspost, Verkehr und Bauwesen
Erlaß des Herrn Ministers, betreffend die Festlegung von Postleitzahlen vom 29. Juli 2017 – RVM 31 Vw 014
1.
Gemäß des § 9 des Post- und Fernmeldegesetzes vom 15. April 2015 erlässt der Reichsminister für Reichsbahn, Reichspost, Verkehr und Bauwesen als Teil der Reichspostordnung den folgenden Erlaß zur Festlegung der Postleitzahlen im Kaiserreich Dreibürgen.
2.
Alle Brief- und Paketsendungen sind nebst der Anschrift des Empfängers mit der Postleitzahl zu versehen, die dem Ort des Empfängers voranzustellen ist. Sendungen ohne Angabe der Postleitzahl können auf Kosten des Absenders von der Beförderung ausgeschlossen werden.
3.
Die Postleitzahl besteht immer aus fünf Ziffern. Die ersten zwei Ziffern bestimmen die Zustellregion. Die verbleibenden drei Ziffern bezeichnen den örtlichen Zustellbezirk, Postfächer oder Großempfänger.
4.
Die Zuordnung der ersten Ziffer ist wie folgt:
0 – Reichskolonien und sonstige Territorien
1 – Reichstal
2 – Hohenburg-Lohe
3 – Werthen
4 – Rem und Vanezia
5 – Haxagon
6 – Cranach
7 – Geldern-Veldoril
8 – Stauffen
9 – Bazen
5.
Die Vergabe der zweiten sowie der weiteren Ziffern obliegt den örtlichen Postdirektionen in Abstimmung mit der Generaldirektion der Reichspost, sofern hier nichts anderes festgelegt wurde. Für die Zustellregion 0 werden die folgenden weiteren Ziffern festgelegt:
01 – Ostland
02 – Neufriedrichsruh
03 – Nördliche Inseln
04 – Zentrales Feldpostamt der Streitkräfte
Für die Zustellregion 4 werden die folgenden weiteren Ziffern festgelegt:
40 bis 44 – Königreich Losonien
45 – Freie Stadt Rem
46 – Vanezia
47 bis 49 – Augustenthal
6.
Die Zuteilung einer eigenen Postleitzahl für Großempfänger erfolgt durch die Reichspostgeneraldirektion.
Reichstal, den 29.07.2017
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Re: Postwesen PLZ
Reichsministerium für Reichsbahn, Reichspost, Verkehr und Bauwesen
Erlaß des Herrn Ministers, betreffend die Herausgabe neuer Postwertzeichen vom 11. Dezember 2017 – RVM 31 Wz 185
1.
Zum Ereignis der bevorstehenden Weihnachtstage wird zum 11.12.2017 ein neues Postwertzeichen als Sondermarke im Wert von 55 Reichspfennigen mit 20 Reichspfennigen Zuschlag für wohltätige Zwecke herausgegeben.
2.
Das herauszugebende Wertzeichen ist dem Erlaß beigedruckt und von den Poststellen bei der Reichsdruckerei zu beziehen.
Das Wertzeichen zeigt das Motiv der winterlich verschneiten Gotha-Burg in Geldern-Veldoril.
3.
Gothaer Weihnacht (55+20 Rpf)
Reichstal, den 11.12.2017

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Re: Postwesen PLZ
Reichsministerium für Reichsbahn, Reichspost, Verkehr und Bauwesen
Ernennung eines Beamten durch den Herrn Minister vom 17. Dezember 2017 – RVM 31 P 269
Hiermit ernenne ich aufgrund von § 3 Absatz 2 des Post- und Fernmeldegesetzes (PFmG)
Herrn
Frederik Despencer
zum
Generalreferenten beim Direktorium der Reichspost
im Range eines Postrats (B4).
Reichstal, den 17.12.2017

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Re: Postwesen PLZ
Reichsministerium für Reichsbahn, Reichspost, Verkehr und Bauwesen
Erlaß des Herrn Ministers, betreffend die Organisation des Ministeriums vom 13. Juli 2017 – RVM 10 Og 145
1.
Dem Minister sind die Stabsstellen F (Führung), P (Presse) und M (Militär) beigeordnet.
2.
Das Reichsministerium für Reichsbahn, Reichspost, Verkehr und Bauwesen gliedert sich in drei Geschäftsbereiche, die jeweils von einem verbeamteten Staatssekretär geführt werden.
Geschäftsbereich I – Straßen-, Luft- und Wasserverkehr, Bauwesen
Geschäftsbereich II – Eisenbahn
Geschäftsbereich III – Post und Telekommunikation.
Die Geschäftsbereiche unterteilen sich in Abteilungen und diese in Referate.
3.
Der Geschäftsbereich I unterteilt sich in folgende Abteilungen:
Abteilung 10 – Zentralabteilung
Abteilung 11 – Straßenverkehr
Abteilung 12 – Luftverkehr
Abteilung 13 – Wasserverkehr
Abteilung 14 – Verkehrsbauwesen
Abteilung 15 – Öffentliches Bauwesen
4.
Der Geschäftsbereich II unterteilt sich in folgende Abteilungen:
Abteilung 21 – Reichsbahn
Abteilung 22 – Privatbahnen und Landeseisenbahnen
Abteilung 23 – Eisenbahninfrastrukturausbau
Abteilung 24 – Internationale Eisenbahnangelegenheiten
5.
Der Geschäftsbereich III unterteilt sich in folgende Abteilungen:
Abteilung 31 – Reichspost
Abteilung 32 – Kommunale und private Fernmeldeunternehmungen
Abteilung 33 – Fernmeldeinfrastrukturausbau
Abteilung 34 – Internationale Post- und Fernmeldeangelegenheiten
Abteilung 35 – Weltnetz
6.
Die Unterteilung der Abteilungen in Referate erfolgt durch das jeweilige Geschäftsfeld durch Organisationsweisung in Eigenverantwortung.
7.
Den Abteilungen steht ein Ministrialdirektor nach Besoldungsstufe B6 vor. Den Referaten steht ein Ministrialdirigent nach Besoldungsstufe B4 vor.
Reichstal, den 13.07.2017
gez. Habsbach

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Re: Postwesen PLZ
Reichsministerium für Reichsbahn, Reichspost, Verkehr und Bauwesen
Erlaß des Herrn Ministers, betreffend die Herausgabe neuer Postwertzeichen vom 15. Juli 2017 – RVM 31 Wz 084
1.
Für die Dauermarkenserie Sommerblumen werden zum 17.07.2017 zwei neue Postwertzeichen im Wert von 45 und 55 Reichspfennigen herausgegeben.
2.
Die herauszugebenden Wertzeichen sind dem Erlaß beigedruckt und von den Poststellen bei der Reichsdruckerei zu beziehen.
Das Wertzeichen für 45 Reichspfennig zeigt das Motiv Centaurea jacea (Wiesen-Flockenblume) und das Wertzeichen für 55 Reichspfennig zeigt das Motiv Succisa pratensis (Gewöhnlicher Teufelsabbiss).
3.
Die Herstellung des bisherigen Motivs Papaver rhoeas (Klatschmohn) mit dem Wert von 55 Reichspfennigen endet zum 17.07.2017. Noch vorhandene Restbestände sind zu verbrauchen. Das Wertzeichen bleibt im Postverkehr unbeschränkt gültig.
4.
Centaurea jacea (45 Rpf)
Succisa pratensis (55 Rpf)
Reichstal, den 15.07.2017

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