[VERORDNUNG] zum weiteren Verfahren der Reichsgesetzgebung

kaiserliche Verordnungen, Anordnungen und Verfügungen
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Arstokar von Eichendorff
{ Kaiser(in) }
{ Kaiser(in) }
--- Bewohner Ughklirns ---
Beiträge: 405
Registriert: Sa 29. Jul 2017, 02:22
Wohnort: Schloß Knogry
Alter: 27
Kontaktdaten:

Merognia: Adel

[VERORDNUNG] zum weiteren Verfahren der Reichsgesetzgebung

#1 Beitrag von Arstokar von Eichendorff »

Verordnung
zum weiteren Verfahren der legislativen Gewalt



Hiermit verordnen Wir, Arstokar I., von Gnaden der Neun Merogner Kaiser und König von Kargonien,

dass aus mangelnden Interesse an der Parteienbildung, Bildung eines Reichstages und andere Organe der Gesetzgebung fortan alle legislative Gewalt nach Artikel 21a und Artikel 16 Abs. 3 auf Reichs-, Landes- und Kommunalebene vom Bundesrate ausgeht. Diese Verordnung gilt bis zur Bildung des I. Reichstages bzw. der jeweiligen Landes- und Kommunalparlamente.



gez. der Kaiser, 3. Januar 2017
Bild
________________________________
Unterschrift des Kaisers
Antworten

Zurück zu „Verordnungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste