Gesetz zur Bereinigung der Landesausschussordnung
Vom heutigen Tage
Artikel 1 Text- und Währungsbereinigung der LAO
Das Gesetz, betreffend die Geschäftsordnung des Landesausschusses (LAO) vom 1. Dezember 2016 wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
2. § 8 Absatz 6 erhält folgende Fassung:„(6) Der Präsident des Landesausschusses hat das Recht, Anträge, die in grober Form gegen Orthographie und Grammatik der Amtssprache verstoßen oder mit groben Formfehlern behaftet sind, mit der Bitte um Korrektur zurückzuweisen. Offensichtlich verfassungswidrige Anträge hat er dem Reichsgericht vorzulegen.“
Artikel 2 Inkrafttreten„(6) Das Ordnungsgeld darf 500 Reichsmark (RM) nicht überschreiten und ihm muss ein Ordnungsruf vorausgegangen sein.“
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gegeben zu Krogon.
Arstokar I., König von Kargonien

