Verordnung über das Ordnungsamt (OAV)

Dekrete, Verordnungen und Erlasse
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Arstokar von Eichendorff
{ Kaiser(in) }
{ Kaiser(in) }
--- Bewohner Ughklirns ---
Beiträge: 405
Registriert: Sa 29. Jul 2017, 02:22
Wohnort: Schloß Knogry
Alter: 27
Kontaktdaten:

Merognia: Adel

Verordnung über das Ordnungsamt (OAV)

#1 Beitrag von Arstokar von Eichendorff »

§1 Grundlegendes
(1) Das Ordnungsamt ist die Kommunale Ordnungsbehörde der Stadt Kargno und seiner Stadtbezirke.
(2) Das Ordnungsamt der Stadt Kargno überwacht die Einhaltung der öffentliche Ordnung und kooperiert mit der Polizei in der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
(3) Das Ordnungsamt wird vom Magistrat überwacht.


§2 Organisation
(1) Das Kargnoer Ordnungsamt gliedert sich in die Ordnungsämter der neun Bezirke:
  • Mitte
    Schneuden
    Westfahlsen
    Ostnerberg
    Svenka
    Lôndieu
    Kedka
    Haraldenburg
    Hermannshain
(2) Die jeweiligen Ordnungsämter unterstehen dem Ordnungsamt Kargno.
(3) Der Beigeordnete für Städtische Angelegenheiten ernennt einen Amtsleiter der die täglichen Geschäfte des Amtes organisiert.

§3 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
(1) Das Ordnungsamt hat das Recht Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und durchzuführen. Strafgelder dürfen eigenverantwortlich erhoben und eingezogen werden. Ist eine Pfändung erforderlich, wird diese an die Reichsanwaltschaft abgetreten
(2) Das Ordnungsamt ist verpflichtet Ermittlungsverfahren zu Vergehen einzuleiten und zur Durchführung an die Reichsanwaltschaft abzutreten.
(3) Das Ordnungsamt hat das Recht die Identität von Verdächtigen und Zeugen festzustellen und entsprechende Daten zu speichern.
(3) Das Ordnungsamt ist ermächtigt Personen vorläufig in Gewahrsam zu nehmen und an die Polizeikräfte zu unterstellen, wenn
a) ein Haftbefehl vorliegt
b) ein Verdächtiger oder Zeuge sich weigert seine Identität preiszugeben.
c) akute Fluchtgefahr nach einer Ordnungswidrigkeit vorliegt.
d) Gefahr im Verzug ist.

§4 Schlussbestimmungen
(1) Die Verordnung über das Ordnungsamt tritt mit der Unterzeichnung durch den regierenden Bürgermeister in Kraft.
(2) Sie löst alle anderen Gesetze und Verordnungen über das Ordnungsamt Kargno ab.



gegeben zu Kargno, 1. Dezember 2016

Zustimmung des Bundesrates, 1. Dezember 2016
Bild
________________________________
Unterschrift des Kaisers
Antworten

Zurück zu „Dekrete, Verordnungen und Erlasse“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast