Verteidigungspolitische Richtlinien

kaiserliche Verordnungen, Anordnungen und Verfügungen
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Arstokar von Eichendorff
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Merognia: Adel

Verteidigungspolitische Richtlinien

#1 Beitrag von Arstokar von Eichendorff »

Verteidigungspolitische Richtlinien





Die Verteidigungspolitischen Richtlinien beschreiben den strategischen Rahmen für den Auftrag und die Aufgaben der Reichswehr als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Sie formulieren die sicherheitspolitischen Zielsetzungen und die sicherheitspolitischen Interessen des Merogen Kaiserreichs.

I. Das strategische Sicherheitsumfeld
Eine unmittelbare territoriale Bedrohung Merognias mit konventionellen militärischen Mitteln ist unverändert unwahrscheinlich.
Risiken und Bedrohungen entstehen vor allem aus dem Wirken des internationalen Terrorismus, terroristischen und diktatorischen Regimen, Umbrüchen bei deren Zerfall, kriminellen Netzwerken, aus Klima- und Umweltkatastrophen, Migrationsentwicklungen, aus der Verknappung oder den Engpässen bei der Versorgung mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen, durch Seuchen und Epidemien ebenso wie durch mögliche Gefährdungen kritischer Infrastrukturen wie der Informationstechnik.
Sicherheit wird nicht ausschließlich geographisch definiert. Krisen und Konflikte können jederzeit kurzfristig und unvorhergesehen auftreten und ein schnelles Handeln auch über große Distanzen erforderlich machen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre und die Analyse der sicherheitspolitischen Entwicklungen führen dazu, dass wir zur Abwehr von Gefährdungen unserer Sicherheit zu Hause sowie in geografisch entfernten Regionen die Instrumente unserer Sicherheit verändern und an Streitkräfte neue Anforderungen als Teil eines ressortgemeinsamen Verständnisses stellen. Freie Handelswege und eine gesicherte Rohstoffversorgung sind für die Zukunft Merognias von vitaler Bedeutung.

II. Werte, Ziele und Interessen
Merognias Platz in der Welt wird wesentlich bestimmt von unseren Interessen als starker Nation und unserer internationaler Verantwortung für Frieden und Freiheit. Unsere Sicherheitspolitik ist den Werten und Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Ordnung und des Völkerrechts verpflichtet.
Merognia nimmt als gestaltendes Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft seine Interessen wahr und setzt sich aktiv für eine bessere und sichere Welt ein. Unsere Sicherheitsinteressen ergeben sich aus unserer Geschichte, der geographischen Lage, den internationalen politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen des Landes und der Ressourcenabhängigkeit als Hochtechnologiestandort und rohstoffarme Exportnation.

Die sicherheitspolitischen Ziele Merognias sind:
  • - Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger Merognias;
    - territoriale Integrität und Souveränität Merognias und seiner Verbündeten;
    - Wahrnehmung internationaler Verantwortung.


Zu den Sicherheitsinteressen gehören:
  • - Krisen und Konflikte zu verhindern, vorbeugend einzudämmen und zu bewältigen, die die Sicherheit Merognias und seiner Verbündeten beeinträchtigen;
    - außen- und sicherheitspolitische Positionen nachhaltig und glaubwürdig zu vertreten und einzulösen;
    - für die internationale Geltung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze einzutreten, das weltweite Respektieren des Völkerrechts zu fördern und die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen zu reduzieren;
    - einen freien und ungehinderten Welthandel sowie den freien Zugang zur Hohen See und zu natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Sicherheit für unser Land zu gewährleisten, bedeutet heute insbesondere, Auswirkungen von Krisen und Konflikten auf Distanz zu halten und sich aktiv an deren Vorbeugung und Einhegung zu beteiligen.


Merognia ist bereit, als Ausdruck nationalen Selbstbehauptungswillens und staatlicher Souveränität zur Wahrung seiner Sicherheit das gesamte Spektrum nationaler Handlungsinstrumente einzusetzen. Dies beinhaltet auch den Einsatz von Streitkräften.
In jedem Einzelfall ist eine klare Antwort auf die Frage notwendig, inwieweit die Interessen Merognias und die damit verbundene Wahrnehmung internationaler Verantwortung den Einsatz erfordern und rechtfertigen und welche Folgen ein Nicht-Einsatz hat.
Merognias Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass ihnen mit den vorhandenen gesamtstaatlichen Kräften, Mitteln und Fähigkeiten rasch und wirksam geholfen wird – sei es bei Umweltkatastrophen oder nach Großschadensereignissen, sei es zum Schutz lebenswichtiger Infrastruktur vor jedweder Bedrohung.
Es ist eine gesamtstaatliche, umfassende und abgestimmte Sicherheitspolitik erforderlich, die politische und diplomatische Initiativen genauso umfasst wie wirtschaftliche, entwicklungspolitische, polizeiliche, humanitäre, soziale und militärische Maßnahmen.

III. Merognias Verantwortung in der Welt
Die zunehmende internationale Verflechtung auf allen Gebieten hat zur Folge, dass die Abhängigkeiten der Staaten untereinander wachsen und dies die jeweilige Sicherheitspolitik in immer größerem Maße beeinflusst. Merognias sicherheitspolitische Ziele und Interessen erfordern zu ihrer Verfolgung das Zusammenwirken mit seinen Partnern.
Die Notwendigkeit zu nuklearer Abschreckung besteht fort, solange nukleare Waffen ein Mittel militärischer Auseinandersetzungen sein können.

IV. Auftrag und Aufgaben der Reichswehr
Streitkräfte sind unentbehrliches Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik unseres Landes. Streitkräfte bilden das Rückgrat für die Sicherheit und den Schutz Merognias und seiner Bürger. Streitkräfte sind Grundlage des Selbstbehauptungswillens und der Verteidigungsbereitschaft der Nation. Sie wirken mit anderen staatlichen Instrumenten der nationalen Sicherheitsvorsorge zusammen. Die Reichswehr ist für die heutigen Aufgaben und die voraussichtlichen künftigen Entwicklungen zu befähigen. Durch die Befähigung zum Einsatz von Streitkräften im gesamten Intensitätsspektrum wird Merognia in der Lage sein, einen seiner Größe entsprechenden, politisch und militärisch angemessenen Beitrag zu leisten. Die Aufwendungen für Verteidigung müssen im Einklang mit dem Auftrag der Reichswehr und mit den anderen Verpflichtungen des Staates bereit stehen. Die Reichswehr muss die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um einsatzbereite und bündnisfähige Streitkräfte zu erhalten, die dem Stellenwert Merognias entsprechen.

Die Reichswehr
  • - schützt Merognia und seine Bürgerinnen und Bürger,
    - sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit Merognias,
    - trägt zur Verteidigung von Verbündeten bei,
    - leistet einen Beitrag zu Stabilität und Partnerschaft im internationalen Rahmen und
    - fördert die multinationale Zusammenarbeit.


Vor diesem Hintergrund nimmt die Reichswehr folgende ineinandergreifende Aufgaben wahr:
  • - Landesverteidigung;
    - internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung;
    – einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus;
    - Beiträge zum Heimatschutz, sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand;
    - Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland;
    - Partnerschaft und Kooperation als Teil einer multinationalen Integration und globalen Sicherheitszusammenarbeit im Verständnis moderner Verteidigungsdiplomatie;
    - humanitäre Hilfe im Ausland.
V. Fähigkeiten der Reichswehr
Mit Blick auf die anhaltenden und unvorhersehbaren strategischen Unwägbarkeiten muss die Reichswehr auch künftig über ein breites und flexibles militärisches Fähigkeitsspektrum verfügen. Die Reichswehr muss für Einsätze im gesamten Intensitätsspektrum bis hin zu Beobachtermissionen, Beratungs- und Ausbildungsunterstützung sowie präventiver Sicherheitsvorsorge befähigt sein. Kräfte und Mittel sind für jeden Einsatz spezifisch, reaktionsschnell, flexibel, robust, modular sowie eskalations- und durchsetzungsfähig zusammenzustellen. Kohäsion – das Wirken im System – ist wesentliche Voraussetzung für Erfolg im Einsatz und deshalb maßgeblich bei der Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen den Organisationsbereichen. Durchhaltefähigkeit ist für diejenigen Kräfte vorzusehen, die für Einsätze von langer Dauer bestimmt sind.


gez. der Kaiser, 15. Januar 2018
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