1.
Gemäß des § 9 des Post- und Fernmeldegesetzes vom 1. Dezember 2017 erlässt der Reichsminister für Reichsbahn, Reichspost, Verkehr und Bauwesen als Teil der Reichspostordnung den folgenden Erlaß zur Festlegung der Postleitzahlen im Kaiserreich Merognia.
2.
Alle Brief- und Paketsendungen sind nebst der Anschrift des Empfängers mit der Postleitzahl zu versehen, die dem Ort des Empfängers voranzustellen ist. Sendungen ohne Angabe der Postleitzahl können auf Kosten des Absenders von der Beförderung ausgeschlossen werden.
3.
Die Postleitzahl besteht immer aus fünf Ziffern. Die ersten zwei Ziffern bestimmen die Zustellregion. Die verbleibenden drei Ziffern bezeichnen den örtlichen Zustellbezirk, Postfächer oder Großempfänger.
4.
Die Zuordnung der ersten Ziffer ist wie folgt:
- 0 – Reichskolonien und sonstige Territorien
1 – Kargno
2 – Kargonien
3 – Belitrigh
4 – Garkon
5 – Elygtra
6 – Freudburg
7 – Gonko
8 – Punma
9 – Mesopot
Die Vergabe der zweiten sowie der weiteren Ziffern obliegt den örtlichen Postdirektionen in Abstimmung mit der Generaldirektion der Reichspost, sofern hier nichts anderes festgelegt wurde. Für die Zustellregion 0 werden die folgenden weiteren Ziffern festgelegt:
- 01 – Zentrales Feldpostamt der Streitkräfte
02 – Orsima
03 – Avgarden Inseln
04 – Merogsch-Lousseau
Für die Zustellregion 2 werden die folgenden weiteren Ziffern festgelegt:
- 40 - Schloss Schöngrün und Kaiserliche Behörden
41 - Eichendorff
42 - Montréleau:
43 - Duuz
44 - Lodringen
45 - Zwickberg-Catben
Die Zuteilung einer eigenen Postleitzahl für Großempfänger erfolgt durch die Reichspostgeneraldirektion.
Kargno, den 14.01.2018
Der Kaiser

