Erlaß des Kaisers, betreffend die Organisation des Ministeriums vom 14. Januar 2018 – RVM 10 Og 145
1.
Dem Minister sind die Stabsstellen F (Führung), P (Presse) und M (Militär) beigeordnet.
2.
Das Reichsministerium für Reichsbahn, Reichspost, Verkehr und Bauwesen gliedert sich in drei Geschäftsbereiche, die jeweils von einem verbeamteten Staatssekretär geführt werden.
- Geschäftsbereich I – Straßen-, Luft- und Wasserverkehr, Bauwesen
Geschäftsbereich II – Eisenbahn
Geschäftsbereich III – Post und Telekommunikation.
3.
Der Geschäftsbereich I unterteilt sich in folgende Abteilungen:
- Abteilung 10 – Zentralabteilung
Abteilung 11 – Straßenverkehr
Abteilung 12 – Luftverkehr
Abteilung 13 – Wasserverkehr
Abteilung 14 – Verkehrsbauwesen
Abteilung 15 – Öffentliches Bauwesen
Der Geschäftsbereich II unterteilt sich in folgende Abteilungen:
- Abteilung 21 – Reichsbahn
Abteilung 22 – Privatbahnen und Landeseisenbahnen
Abteilung 23 – Eisenbahninfrastrukturausbau
Abteilung 24 – Internationale Eisenbahnangelegenheiten
Der Geschäftsbereich III unterteilt sich in folgende Abteilungen:
- Abteilung 31 – Reichspost
Abteilung 32 – Kommunale und private Fernmeldeunternehmungen
Abteilung 33 – Fernmeldeinfrastrukturausbau
Abteilung 34 – Internationale Post- und Fernmeldeangelegenheiten
Abteilung 35 – Weltnetz
Die Unterteilung der Abteilungen in Referate erfolgt durch das jeweilige Geschäftsfeld durch Organisationsweisung in Eigenverantwortung.
7.
Den Abteilungen steht ein Ministrialdirektor nach Besoldungsstufe B6 vor. Den Referaten steht ein Ministrialdirigent nach Besoldungsstufe B4 vor.
Kargno, den 14. Januar 2018
gez. der Kaiser

