des Reichsverteidigungsministeriums des Kaiserreichs Merognia
über die Alarmstufen
§1 Verteidigungsbereitschaftszustand
(1) Der Verteidigungsbereitschaftszustand, VBZ abgekürzt, bezeichnet den Alarmzustand der Streitkräfte des Kaiserreichs Merognia. Er wird vom Verteidigungsministerium festgelegt
(2) Die Stufen im einzelnen:
- VBZ 5 - Friedenszeit
VBZ 4 - Friedenszeit, erhöhte Aufklärung und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen
VBZ 3 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Standard-Funkrufzeichen werden durch geheime Rufzeichen ersetzt
VBZ 2 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Mobilisierung der Reserve
VBZ 1 - Maximale Einsatzbereitschaft. Alle verfügbaren Truppen werden eingesetzt.
(1) Die Notfallstufen, NFS abgekürzt, bezeichnet besondere Situationen, sie werden vom Generalstabes ausgelöst.
(2) Die Stufen im einzelnen:
NFS 2 - Signalisiert, dass ein direkter Angriff von feindlichen Flugzeugen, Schiffen, Bodentruppen oder konventionellen Raketen auf das Kaiserreich Merognia oder einen Bündnispartner wahrscheinlich, unmittelbar bevorstehend oder bereits im Gange ist. Löst automatisch VBZ 2 aus.
NFS 1 - Signalisiert, dass ein direkter Angriff von feindlichen Atomraketen auf das Kaiserreich Merognia oder einen Bündnispartner wahrscheinlich, unmittelbar bevorstehend oder bereits im Gange ist. Löst automatisch VBZ 1 aus.
§3 Gefechtsbereitschaft
(1) Die Gefechtsbereitschaft der Streitkräfte ist an die VBZ gekoppelt und gliedert sich in folgende Stufen:
Normale Gefechtsbereitschaft (VBZ 5 und VBZ 4) - der Normalzustand der Einheiten und Stäbe. 85% des Personalbestandes und der Ausrüstung müssen so verfügbar sein, um im Alarmfall innerhalb weniger Minuten erste Gefechtsaufgaben erfüllen zu können.
Erhöhte Gefechtsbereitschaft (VBZ 3) - es werden Maßnahmen ausgelöst, die die Bereitschaft der Truppen zur Erfüllung von Gefechts- und Mobilmachungsaufgaben erhöhen sollen. Der komplette Personalbestand wird in die Kaserne befohlen und die Ausrüstung und Bewaffnung für die folgenden Stufen der Gefechtsbereitschaft vorbereitet.
Gefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahr (VBZ 2) - weitere Maßnahmen wie das Beziehen von geheimen Dezentralisierungsräumen und Feldflugplätzen. Diese Stufe bereitet den Übergang auf die höchste Stufe der Gefechtsbereitschaft vor. Entkonservierung der eingelagerten Ausrüstung welche speziell für die zu mobilisierenden Truppen vorgehalten werden. Mobilisierung der Reserve.
Volle Gefechtsbereitschaft (VBZ 1) - Alle Kräfte werden vollständig mobilisiert, und in die höchste Bereitschaft zur Erfüllung von Gefechtsaufgaben versetzt.
Evakuierung des Oberkommandos und der Regierung in die vorgesehenen Bunkeranlagen. Unmittelbare Feuerbereitschaft der Nuklearwaffen herstellen.
gez. der Kaiser, 23. Oktober 2017

