Organisationserlass über die Dienstgrade der Streitkräfte

kaiserliche Verordnungen, Anordnungen und Verfügungen
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Arstokar von Eichendorff
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Organisationserlass über die Dienstgrade der Streitkräfte

#1 Beitrag von Arstokar von Eichendorff »

Organisationserlass über die Dienstgrade der Reichsstreitkräfte


1. Die Diestgrade der merognen Reichsstreitkräften werden in folgende Laufbahnen und
Dienstgradgruppen eingeteilt:
  • a) Mannschaften
    b) Unteroffizier
    • - Unteroffiziere ohne Portepee
      - Unteroffiziere mit Portepee
    c) Offiziere
    • - Leutnante
      - Hauptleute, Kapitänleutnante
      - Stabsoffiziere
      - Flaggoffiziere, Generale, Admirale
2. Die Laufbahn der Mannschaften unterteilt sich wie folgt (mit aufsteigendem Rang):
  • - Soldat/Matrose
    - Gefreiter
    - Gefreiter erster Klasse
3. Die Laufbahn der Unteroffiziere unterteilt sich wie folgt (mit aufsteigendem Rang):
  • a) Unteroffiziere ohne Portepee
    • - Korporal/Maat
      - Fahnenjunker/Seekadet
      - Stabskorporal/Obermaat
    b) Unteroffiziere mit Portepee
    • - Adjundant/Bootsmann
      - Fähnrich/Fähnrich zur See
      - Stabsadjundant/Stabsbootsmann
      - Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See
      - Hauptadjundant/Hauptbootsmann
4. Die Laufbahn der Offiziere unterteilt sich wie folgt (mit aufsteigendem Rang):
  • a) Leutnante
    • - Leutnant/Leutnant zur See
      - Oberleutnant/Oberleutnant zur See
    b) Hauptleute
    • - Hauptmann/Kapitänsleutnant
    c) Stabsoffiziere
    • - Major/Korvettenkapitän
      - Oberstleutnant/Fregattenkapitän
      - Oberst/Kapitän zur See
    d) Flaggoffiziere, Generale, Admirale
    • - Brigadegeneral/Flotillenadmiral
      - Generalmajor/Konteradmiral
      - Generalleutnant/Vizeadmiral
      - General/Admiral
      - Marschall/Großadmiral
5. Ordentliche Beförderungen werden von einem Dienstgrad zum nächts höheren unternommen, Ausnahmen bilden die Dienstgrade Fahnenjunker, Fähnrich und Oberfähnrich, diese sind Offiziersanwärtern vorbehalten.

6. Beförderungen von Offierzsanwärtern
Die Offiziersanwärter durchlaufen folgende Dienstgrade vor der Ernennung zum Offizier:
  • - Soldat
    - Gefreiter
    - Gefreiter erster Klasse
    - Fahnenjunker
    - Fähnrich
    - Oberfähnrich
7. Bei Beförderungen im Krieg können einzelne Dienstgrade übersprungen werden. Offiziere können ohne Durchlauf eine Offizierlehrgangs und Generale ohne Durchlauf eine Generalslehrgangs ernannt werden.

8. Marschall
Der Dienstgrad Marschall wird in Friedenszeiten nicht verliehen. Der höchste in Friedenszeiten verliehene Dienstgrad ist der General für die Befehlshaber der Teilstreitkräfte.

9. Beförderungen werden vom jeweiligen Kommandeur vorgenommen, Flagoffiziere sind zusätzlich vom Kaiser zu ernennen.





gez. der Kaiser, 24. Februar 2017
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Unterschrift des Kaisers
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