1. Der Generalstab besteht aus:
- - dem für Verteidigung zuständigen Minister des Kaiserreiches.
- dem Befehlshabern der Militärbezirke
- dem jeweils höchsten im Verteidigungsministerium ansässigen Offizier jeder Teilstreitkraft
- - der jeweils höchste im Verteidigungsministerium ansässige Offizier jeder Waffengattung
- der Inspekteur des Streitkräfte
- der Kommandeur des Militärnachrichtendienstes
- der kommandierende Offizier der Abteilung für Recht
gez. der Kaiser, 24. Februar 2017

