I.
Durch diesen Beschluß wird die Ehrenlegion des Kaiserreichs Merognia gestiftet. In die Ehrenlegion können Bürger als Auszeichnung für Leistungen oder als Anerkennung für Verdienste aufgenommen werden.
II.
Die Ehrenlegion besteht aus dem Protektor und drei Klassen von Mitgliedern
- 1. Kommandeure (KEL), für herausragende Verdienste und Leistungen
2. Offiziere (OEL), für besondere Verdienste und Leistungen
3. Mitglieder (MEL), für Verdienste und Leistungen
Der Kaiser ist Protektor der Ehrenlegion und als solcher Mitglied.
IV.
Die Ernennung zum Mitglied, Offizier oder Kommandeur der Ehrenlegion findet durch den Kaiser auf Vorschlag des Reichskanzlers, der Reichsminister, der Präsidenten von Reichtages oder der Landesregierungen statt.
V.
Durch Beschluß des Protektors können besondere Insignien von Mitgliedern geführt werden.
VI.
Erweist sich ein Mitglied der Ehrenlegion durch sein Verhalten der Mitgliedschaft unwürdig oder wird ein solches Verhalten später bekannt, so kann ihm der Kaiser die Mitgliedschaft aberkennen.
gez. der Kaiser, 24. Februar 2017

