1. Erlass bezüglich der Gardetruppen
Alle Gardetruppen des Reiches und der Reichsländer sind in den Gardedivisionen des Heeres zusammengefasst und unterstehen einem gesonderten Kommando des OKH. Die Kaiserliche Garde umfasst eine Division zu 10.000 Mann, die der Länder jeweils eine Brigade zu 5.000 Mann (Gonko und Mesopot 2.500 Soldaten, Kargno eine Stadtgarde von 1.000 Mann). Die Kaiserliche Garde wird in allen Reichsländern und auch den Überseegebieten des Reiches rekrutiert.
Die Dienstgrade sind Reichseinheitlich (im Wachdienst ist es zulässig, dass die Dienstgrade übersetzt in der jeweiligen Landessprache Verwendung finden), die Uniformen für den Wachdienst mit Dienstgradabzeichen den Reichsländern, sowie dem Kaiserlichen Hof überlassen. Alle Gardetruppen, die sich weder auf Ausbildung, Manöver, noch im Einsatz befinden, unterstehen den jeweiligen Landesfürsten. Dieser sind auch für die sämtliche Ausrüstung für den Wach- und Paradedienst verantwortlich. Hierzu sind Gardekasernen vor Ort einzurichten.
Für den Truppendienst und die militärische Ausbildung und Schulung ist weiterhin das OKH zuständig.
Die Gardetruppen werden beim Heer wie folgt geführt:
Gardekorps des Heeres
1. Garde-Division (Kaiserliche Garde)
2. Garde-Division (Kargonien, Kargnoner Stadtgarde)
3. Garde-Division (Belitrigh, Gonko)
4. Garde-Division (Freudburg, Elygtra, Garkon)
5. Garde-Division (Koloniale Regimenter, Mesopot, Punma)
Kargno, 07. Februar 2017
Garde-Erlasse des Kaisers
kaiserliche Verordnungen, Anordnungen und Verfügungen
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- Arstokar von Eichendorff
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Garde-Erlasse des Kaisers
#1 Beitrag von Arstokar von Eichendorff »

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