Gesetz zum Schutze der Gesundheit vor berauschenden Erzeugnissen

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Ughklirn
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Gesetz zum Schutze der Gesundheit vor berauschenden Erzeugnissen

#1 Beitrag von Ughklirn »

§ 1 Nahrungsmittel und Genussmittel nach § 2, welche in Garkon oder deren Vasallenstaaten verkauft werden, sind in Verkauf und Weitergabe im Königreich Garkon untersagt.

§ 2 Hiervon betroffen sind:
  • - Tabakwaren
    - alkoholhaltige Erzeugnisse
§ 3 Dieses Gesetz möge die Volksgesundheit sichern, da in Garkon und deren Vasallenstaaten namentlich unedle und gesundheitsschädliche Ingredienzen Verwendung finden und zumindest anteilhafte Rauschmittelbeimengung nicht ausgeschlossen werden kann.


Beschluss des Bundesrats, 22. März 2017

gegeben zu Kargno, 22. März 2017
Verschoben von Königreich Garkon nach Gesetzesblatt am Di 1. Aug 2017, 21:58 durch Arstokar von Eichendorff

Verschoben von Gesetzesblatt nach Archiv am Do 20. Aug 2026, 01:37 durch Arstokar von Eichendorff

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