Grundgesetz

Gesetze betreffend des Servers
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Arstokar von Eichendorff
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Grundgesetz

#1 Beitrag von Arstokar von Eichendorff »

Grundgesetz



Artikel 1


(1) Die Macht über Ughklirn, somit auch ughklirn.bplaced.net und mc.ughklirn.ch, sowie alle anderen Domains, liegt bei Arstokar und SenseLPKing. Alle Administratoren sind Vertreter der Macht und Hüter dieses Grundgesetz.

(2) Jedes Team Mitglied entscheidet nach eigenem Ermessen, das Team ist über ihre Rechte und Pflichten bewusst. Bei Verstoßen werden Ermittlungen eingeleitet.


Artikel 2


(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Server fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

(4) Jeder hat das Recht, ungestört seine nicht anstößige, beleidigende oder werbende Meinung zu äußern.

(5) Jeder hat das Recht Fragen zu stellen. Teammitglieder haben die Pflicht bei allgemeinen Serverfragen zu antworten. Sollten sie jedoch zu diskret und unwichtig in Erscheinung treten, besteht keine Antwortpflicht. Beispielsweise sind solche Fragen zum Hoster oder zu den Kosten.

(6) Eine Abänderung der Absätze, welche direkt von einem Verfassungshüter durchgeführt wird, egal ob temporär oder permanent, ist einzuhalten.


Artikel 3


(1) Spendenränge können ausschließlich durch reale Währung bezahlt werden. Betrug, sie irgendwo anders als auf Ughklirn oder für Likes anzubieten, ist eine Straftat.

(2) Lediglich der Versuch, unsere Server zu hacken, führt zu einer permanenten Sperrung und eine daraus folgende rechtliche Maßnahme.

(3) Das Ausnutzen von Fehlern ist eine Straftat, welche zu einer permanenten Sperrung führen kann.

(4) Es ist zu unterlassen, nach Likes, Rängen, Rechten oder anderen Dingen zu betteln. Dies kann bei wiederholten Handeln zu einer permanenten Sperrung führen.

(5) Das Spammen und Flooden, übertriebene Schreiben in Signalfarben, sowie andere Belästigungsarten, sind zu unterlassen. Nach Warnungen und temporären Sperrungen, kann dies zu einer permanenten Sperrung führen.

(6) Anträge für einen Warp werden nicht In-Game gestellt. Dies ist eine Verfassungswidrigkeit und kann zu einer temporären Sperrung führen, sollte dies wiederholt stattfinden.

(7) Sperrungsanträge, Beschwerden und ähnliches sind im Forum zu machen. Es herrscht die Beweispflicht welche nicht durch Zeugen abgedeckt werden kann. Bildschirmaufnahmen sind erwünscht. Diese Beweispflicht entfällt für einen Administrator oder Entwickler.

(8) Das Werben mit anderen IPs oder auch Namen welche temporär im Chat oder dauerhaft zu sehen sind, wie beispielsweise auf Schildern, in Büchern, gebaut, durch den Benutzer- und Nickname, sowie im Forum oder anderen Seiten von Ughklirn, führt zu einer permanenten Sperrung.

(9) Das Zerstören von fremden Bauwerken, was unter Griefing verstanden wird, ist zu unterlassen. Dies führt zu einer Sperrung.

(10) Das Fälschen von Konsolenbenachrichtigungen (u.a. Restart, Stop, Notifys), sowie Ausführungen eines Kommandos (u.a. /msg, /pay) führt eine zeitliche Sperre bis zu 28 Tagen hervor.

(11) Nicknamen sind so zu gestalten, dass sie nicht anstößig, beleidigend oder ähnliches sind. Die Gestaltung darf, ohne Erlaubnis des Nachzuahmenden, keine erkennende Ähnlichkeit auf Benutzernamen des Server- und Forumteams haben.


Artikel 4


(1) Die Verfassung darf jeder Zeit nach Absprache mit Arstokar und SenseLPKing von der Serververwaltung geändert werden. Über Änderungen wird im Forum informiert.

(2) Gegen die Verfassung und Verfassungshüter zu handeln, ist Verfassungswidrig. Gegen die Spielerrechte zu handeln ist Rechtswidrig. Gegen das Allgemeine Ordnunggesetz zu handeln ist Ordnungswidrig. Jedes Teammitglied hat ein Buch mit seinen Rechten und Pflichten.


Artikel 5


(1) Dieses Grundgesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

(2) Das Serverteam behält sich vor eine erweiterte Neufassung zu erstellen und zu veröffentlichen.
Bild
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Unterschrift des Kaisers
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