Kaiserreich Merognia • Reichskanzlei Kargno
I. DIE OBERSTEN ORGANE DER EXEKUTIVE
1. Seine Majestät der Kaiser
- Status: Staatsoberhaupt, Souverän des Reiches und oberster Gerichtsherr (Art. 24, 25 MRV; § 1 RRGB).
- Kompetenzen und Aufgaben:
- Völkerrechtliche Vertretung des Reiches, Abschluss und Ratifizierung von Staatsverträgen, Kriegserklärung mit Zustimmung des Bundesrates sowie Friedensschluss (Art. 25 MRV; RKG).
- Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers, der Reichsminister, der Reichsbeamten, der Offiziere und der Reichsrichter (Art. 20, 37, 38 MRV; RBG).
- Ausfertigung, verfassungsrechtliche Prüfung und Verkündung der Reichsgesetze im Reichsgesetzblatt sowie Erlass kaiserlicher Verordnungen und Dekrete (Art. 29 MRV).
- Ausübung des Begnadigungsrechts, Niederschlagung von Verfahren und verbindliche Bestätigung aller Todesurteile (Art. 29 Abs. 3 MRV; § 13 Abs. 4, § 17 StGB).
- Verleihung von Orden, Ehrenzeichen, Titeln und Erhebung in den Reichsadelsstand (Fons Honorum; Art. 26 MRV; OrG; Nobilitierungsverordnung).
- Oberbefehl über die kaiserlichen Streitkräfte und Vorsitz im Kriegsrat sowie im Reichsaufsichtsrat (Art. 45 MRV; RKG; GehDieG).
- Status: Oberste leitende und vollziehende Behörde des Reiches, Leiter der Reichskanzlei (Art. 36 MRV; § 2 RVerwG).
- Kompetenzen und Aufgaben:
- Bestimmung der Richtlinien der Reichs- und Regierungspolitik (Richtlinienkompetenz; Art. 36 MRV).
- Ständige und systematische Aufsicht über sämtliche Reichsministerien und nachgeordnete Träger von Reichsaufgaben (§ 4 RVerwG).
- Vorsitz im Bundesrat im Auftrag des Kaisers sowie Vertretung der Reichsregierung gegenüber Reichstag und Bundesrat (Art. 21 Abs. 2 MRV).
- Gegenzeichnung kaiserlicher Anordnungen und Verfügungen (Art. 29 Abs. 4 MRV).
- Erlass von Organisationsverordnungen zur Einrichtung und Strukturierung von Reichsbehörden (§ 3 RVerwG).
- Wahrnehmung verwaister Reichsministerien in Personalunion (§ 7 Abs. 3 RVerwG; Verordnung vom 03.01.2017).
Wahrgenommen durch den Reichskanzler bzw. den Kronkonvent
- Status: Reichsverweser bei Verhinderung des Monarchen oder Minderjährigkeit des Thronfolgers (Art. 27 MRV).
- Kompetenzen und Aufgaben:
- Ausübung der kaiserlichen Amtsgeschäfte im Namen der Reichsgewalt bei vorübergehender oder dauerhafter Verhinderung des Kaisers (Art. 27 Abs. 1, 2 MRV).
- Führung der Staatsgeschäfte gemeinsam mit dem Kronkonvent bei Minderjährigkeit des Thronfolgers bis zu dessen Volljährigkeit (Art. 27 Abs. 7 MRV).
- Unverantwortlichkeit in Ausübung der Reichsgewalt (Art. 27 Abs. 4 MRV).
II. DIE REICHSMINISTERIEN UND NACHGEORDNETEN REICHSÄMTER
1. Reichsministerium des Innern
- Aufgaben und Kompetenzen: Wahrung der inneren Sicherheit, Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung, Leitung der Reichspolizei, Pass-, Ausweis- und Meldewesen, Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländer- und Asylrecht, Organisation des Zivil- und Katastrophenschutzes, Durchführung von Volkszählungen und Reichstagswahlen, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffenrecht (PolG, AwG, AuslG, StaBG, DsG, GVeR, VerG, WafG, KwG).
- Nachgeordnete Reichsämter und Dienststellen:
- RPOLP: Reichspolizeipräsidium (Operative Führung der Reichspolizei; § 1a PolG)
- RKA: Reichskriminalamt (Zentrale Kriminalitätsbekämpfung, Erkennungsdienst, Ermittlungsführung)
- RfV / RSA: Reichsamt für Verfassungsschutz / Reichssicherheitsabteilung (Inlandsnachrichtendienst; Art. 3 GehDieG)
- RBK: Reichsamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Art. 48 MRV)
- RAMF: Reichsamt für Migration und Flüchtlinge (AuslG, StaBG)
- DESTATIS: Statistisches Reichsamt (Amtliche Reichsstatistik, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung; Gesetz über die Reichsstatistik)
- RSI: Reichsamt für Sicherheit in der Informationstechnik (IT-Sicherheit des Reiches)
- RKG: Reichsamt für Kartographie und Geodäsie (Landesvermessung, Kartenwesen)
- RAA: Reichsausgleichsamt
- RADV: Reichsamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
- BeschA: Beschaffungsamt des Reichsministeriums des Innern
- RTSys: Reichsamt für technische Systemanalysen
- RVwA: Reichsverwaltungsamt (Allgemeine Bundesaufgaben und Liegenschaften)
- Reichswaffenamt: Registrierung von Schusswaffen, Erteilung von Waffenscheinen und Handelslizenzen (§ 3 WafG)
- HHW-Präsidium: Präsidium des Humanitären Hilfswerks (Technische und humanitäre Hilfe im In- und Ausland; GHHW)
- Aufgaben und Kompetenzen: Leitung der auswärtigen Beziehungen, Pflege bilateraler und multilateraler Diplomatie, Abschluss zwischenstaatlicher Verträge, völkerrechtliche Vertretung, Schutz von Bürgern im Ausland, Reisewarnungen, Betreuung des diplomatischen Korps, Kooperation im Rahmen des Kooperationsgesetzes (Art. 25, 42 MRV; DG).
- Gliederung und Dienste:
- Diplomatischer Dienst des Reiches: Reichsbotschaften, Gesandtschaften und Generalkonsulate unter Leitung des Generalbotschafters (§ 2 DG; Organisationsstatut AA)
- Reichszentrale für ausländische Geschäfte: Operative Koordinierung zwischenstaatlicher Abkommen und Protokollangelegenheiten (Verordnung zur Befugnis diplomatischer Organe)
- Aufgaben und Kompetenzen: Militärische Landesverteidigung, administrative Führung der Teilstreitkräfte (Heer, Kriegsmarine, Luftwaffe, Gardekorps), Wehrverwaltung, Rüstungswirtschaft, Vollzug des Dienstpflichtgesetzes, Festlegung der Alarmstufen (VBZ), Führung des Wehretats (Art. 45–47 MRV; DPflG, RKG, ReVermGe, VPR).
- Besondere Anforderung: Der Minister muss aktiver Offizier oder Reserveoffizier mit mindestens dem Dienstgrad Major oder Korvettenkapitän sein (§ 2 ReVermGe).
- Nachgeordnete Reichsämter und Dienststellen:
- RAAINBw: Reichsamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Reichswehr
- RAPersBw: Reichsamt für das Personalmanagement der Reichswehr
- RAIUDBw: Reichsamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Reichswehr
- MAD / RAE: Militärischer Abschirmdienst / Reichsabwehreinheit (Militärischer Nachrichtendienst; Art. 1 GehDieG)
- PlgABw: Planungsamt der Reichswehr
- LufARw: Luftfahrtamt der Reichswehr
- RSprA: Reichssprachenamt (Militärisches Dolmetscher- und Übersetzungswesen)
- RwDLZ: Reichswehr-Dienstleistungszentren
- Reichsführungsstab (RFS): Oberste militärische Führung unter Leitung des Reichsmarschalls (Art. 45 MRV)
- Aufgaben und Kompetenzen: Grundsatzfragen der Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungspolitik, Spitzenforschung, Aufsicht über überregionale Forschungsinstitute und die Merogner Akademie der Wissenschaften (MAdW), Vollzug des Reichsausbildungsförderungsgesetzes (RAFöG), Begabtenförderung und Bildungsstandards in den Kolonien (Art. 43 MRV; LBG, GStSvaMAdW).
- Nachgeordnete Reichsämter und Dienststellen:
- Reichsamt für Ausbildungsförderung: Vollzug und Auszahlung der Ausbildungsbeihilfen
- Oberstes Schulamt: Fachliche Klassifikation, Schulaufsicht und Begabtenauslese nach § 5 LBG
- MAdW-Verwaltung: Verwaltungsaufsicht über die Merogner Akademie der Wissenschaften (GStSvaMAdW)
- Aufgaben und Kompetenzen: Aufstellung des Reichshaushaltsetats, Finanz- und Steuerpolitik nach dem RStGB, Verwaltung der Zölle, Verbrauchssteuern und Monopolabgaben, Reichsschuldenverwaltung, Zwangsvollstreckungswesen nach dem ZvG, Finanzaufsicht, Stiftungsaufsicht (Art. 44 MRV; RStGB, RZG, RESG, UStG, ZvG, RStiG).
- Nachgeordnete Reichsämter und Finanzbehörden:
- GZD: Generalzolldirektion (Zentrale Führung der Reichszollverwaltung; § 2 RZG)
- HZA / ZA / ZFA / ZKA: Hauptzollämter, Zollämter, Zollfahndungsämter, Zollkriminalamt
- RZSt: Reichszentralamt für Steuern und Monopole (§ 10 RStGB)
- RfB: Reichsmonopolverwaltung für Branntwein (AsG)
- RAR: Reichsamt für äußere Restitutionen
- Reichshafenamt: Verwaltung der Zollhäfen und Zollzonen nach dem WaWeHG (§ 2 WaWeHG)
- Merognische Reichsbank: Notenbank, Leitzinssteuerung, Währungsreserven nach dem RWäG (§ 2 RWäG)
- Reichsschuldenverwaltung: Verwaltung der Reichsanleihen und Bundesschuldtitel (§ 4 PFmG, § 8 RBahnG)
- Aufgaben und Kompetenzen: Pflege und Weiterentwicklung der Gesamtkodifikationen (BGB, StGB, RRGB), Überwachung der Rechtspflege, Aufsicht über das Gefängnis- und Zuchthauswesen nach dem StVollzG, Immaterialgüter- und Markenrecht, Notariats- und Anwaltswesen, Schutz von Verbraucherrechten (BGB, StGB, RRGB, StVollzG, RPG, MarkenSG, AkG).
- Nachgeordnete Reichsämter und Justizorgane:
- RfJ: Reichsamt für Justiz (Zentrales Justizdienstleistungszentrum, Registerführung, Sicherheitsüberprüfungen S1/S2)
- MPMA / Reichspatentamt: Merognes Patent- und Markenamt (Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterregister; § 9 RPG, § 3 MarkenSG)
- Reichsanwaltschaft: Gesetzliche Strafverfolgungsbehörde beim Reichsgericht unter Leitung des Oberreichsanwalts (§ 3 RaG, § 49 RRGB)
- Justizvollzugsbehörde des Reiches: Verwaltung der Gefängnisse, Zuchthäuser und Strafkolonien (§ 12 StVollzG)
- RND: Reichsnachrichtendienst (Judizieller Sicherheitsdienst und IT-Forensik; Art. 4 GehDieG)
- Anwaltskammer des Reiches: Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Zulassung und Aufsicht der Rechtsanwälte (Anwaltskammergesetz)
- Notarkammer des Reiches: Standesorganisation der Notare zur Sicherung der vorsorgenden Rechtspflege (RNotO)
- Aufgaben und Kompetenzen: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz nach dem RArG, Kündigungsschutz (RKschG), Festlegung von Mindestlöhnen und Tariftreue, Oberaufsicht über die sieben Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung nach dem RSGB, Bürgergeld und Grundsicherung (RArG, RKschG, RSGB, SozStG, GGFRsa).
- Nachgeordnete Reichsämter und Trägerkörperschaften:
- RVsA: Reichsversicherungsamt (Rechts- und Fachaufsicht über die Sozialversicherungsträger)
- RSVA: Merognische Reichssozialversicherungsanstalt (Solidarische Bürgerversicherung für Rente, Gesundheit, Pflege, Unfall, Invalidität, Kriegsinvalidität und Arbeitslosigkeit; § 2 RSGB)
- Reichssozialanstalt: Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts für Sozialwohnungsbau, Schulspeisung und Existenzhilfen (GGFRsa)
- Gewerbeaufsichtsamt des Reiches: Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutz, Arbeitszeiten und Mutterschutz (§ 12 RArG)
- Reichsombudsstelle für Soziales: Unabhängige Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten um Sozialleistungen
- Aufgaben und Kompetenzen: Familienförderung, Kindergrundsicherungszuschlag nach dem RSGB (§ 4a RSGB), frühkindliche Bildung und Betreuung, Jugendpflege und Jugendschutz, Seniorenpolitik, Bekämpfung jugendgefährdender Schriften und Medien, Aufsicht über Jugendorganisationen nach dem KJoG (KJoG, BGB, RSGB).
- Nachgeordnete Reichsämter:
- RAFzA: Reichsamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- RPjM: Reichsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (§ 32a StGB)
- Merogner Kinder- und Jugendverband: Kaiserliche Körperschaft als Pflichtdachverband aller Träger der Jugendhilfe (§ 3 KJoG)
- Aufgaben und Kompetenzen: Öffentliches Gesundheitswesen, Seuchenbekämpfung und Impfwesen nach dem GesG, Krankenhausaufsicht und Spezialkliniken, Arzneimittel- und Apothekenaufsicht, Zuteilung von Organ- und Gewebespenden nach dem TPG, Qualitätssicherung in der Pflege, Lebensmittelsicherheit (GesG, TPG, AsG, RLFGB).
- Nachgeordnete Reichsämter:
- RZgA: Reichszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- RVL: Reichsamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Zuteilungsstelle für Organ- und Gewebespenden: Führung der zentralen Wartelisten und Allokation von Transplantaten (§ 5 TPG)
- Reichsgesundheitsamt: Erstellung des vierteljährlichen Reichsgesundheitsberichts (§ 11 GesG)
- Aufgaben und Kompetenzen: Ausbau und Instandhaltung der Reichsfernstraßen (R-Netz), Wasserstraßen und Häfen nach dem RVG und WaWeHG, Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Eisenbahn- und Schifffahrtswesen, Post- und Fernmeldewesen nach dem PFmG, Hoch- und Städtebau, Denkmalschutz (RVG, WaWeHG, PFmG, RBahnG, BauG, StVO, GüTVO).
- Nachgeordnete Reichsämter und Sondervermögen:
- KRA: Kraftfahrt-Reichsamt (Zentrales Fahrzeug- und Führerscheinregister)
- ERA: Eisenbahn-Reichsamt (Eisenbahnaufsicht, Trassengenehmigungen; § 12 RBahnG)
- LRA: Luftfahrt-Reichsamt (Luftfahrtaufsicht, Lizenzen, Flugzeugregister; RLuftG)
- RAG / RVA: Reichsamt für Güterverkehr / Reichsverkehrsaufsicht (Kontrolle des Straßengüterverkehrs nach der GüTVO)
- GDWS / WSV: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung; § 10 RVG)
- RSH: Reichsamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (RSeeG)
- RFU: Reichsstelle für Flugunfalluntersuchung
- RSU: Reichsstelle für Seeunfalluntersuchung
- RAF: Reichsaufsichtsamt für Flugsicherung
- RBR: Reichsamt für Bauwesen und Raumordnung (BauG)
- RAV-BMVBS: Reichsanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
- HK: Havariekommando (Gemeinsame Einrichtung des Reiches und der Küstenländer)
- Merognische Reichsbahn: Sondervermögen des Reiches für das Bundesschienennetz (§ 1 RBahnG)
- Merognische Reichspost: Sondervermögen des Reiches für Post- und Telekommunikationsnetze (§ 1 PFmG)
- Aufgaben und Kompetenzen: Agrarpolitik, Saatgutwesen, Forstwesen (Forstreviere und Oberförster nach dem FoG), Tierschutz und Tierzucht (PferdezuchtVO, RfFV, Tierschutzverordnung), Naturschutz und Nationalparks nach dem RNG, Gewässerschutz, Strahlenschutz und nukleare Entsorgungssicherheit, Immissionsschutz (RNG, FoG, RImSchG, RJFG).
- Nachgeordnete Reichsämter:
- URA: Umweltreichsamt (Zentrale Umweltbeobachtung und Immissionskontrolle)
- RfN: Reichsamt für Naturschutz (Verwaltung der Reichsnaturschutzgebiete und Artenschutzlisten; § 4 RNG)
- RfS: Reichsamt für Strahlenschutz
- RfE: Reichsamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
- RSA: Reichssortenamt (Sortenschutz und Saatgut)
- Kaiserliches Forstinstitut: Ausbildung des Forstpersonals und wissenschaftliche Leitung der Reviere (§ 6 FoG)
- MPV: Merogner Pferdesport- und Zuchtverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts; PferdezuchtVO)
- Aufgaben und Kompetenzen: Grundsätze der Wirtschaftsordnung nach dem WG, Gewerberecht, Handelsregisterführung, Energiewirtschaft und Versorgungsnetze, Außenwirtschaft und Rohstoffsicherung, Fusions- und Wettbewerbskontrolle (GWB), Bankenaufsicht, Innovationsförderung, Bergregal (WG, GWB, RBEG, KWG, RGG).
- Nachgeordnete Reichsämter:
- RKartA: Reichskartellamt (Wettbewerbsschutz, Preiskontrolle, Fusionskontrolle, Finanzaufsicht über Banken und Einlagensicherungsfonds; §§ 2, 13 GWB)
- RAFA: Reichsamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Außenwirtschaft und Ausfuhrgenehmigungen)
- RNetzA: Reichsnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Reichsoberbergamt: Verwaltung des kaiserlichen Bergregals und Vergabe von Schürflizenzen (§ 5 WG, RBEG)
- Aufgaben und Kompetenzen: Internationale Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschaftshilfe und Infrastrukturförderung im Ausland nach dem Kooperationsgesetz, Kolonialverwaltung und Grundsatzfragen der Schutzgebiete (Art. 5 MRV; Kooperationsgesetz, KolSBG, VerPrivarmKolG, RKoVG).
- Nachgeordnete Dienststellen:
- Reichskolonialamt: Zentrale Oberbehörde zur Aufsicht über die Gouverneure und Kolonialverwaltungen in Orsima, Friesland, Pommer, Avgarden Inseln, Mergsch-Lousseau (§ 2 RKoVG)
- Reichsentwicklungsrat: Fachrat für multilaterale Hilfsprojekte und zwischenstaatliche Wirtschaftsförderung
- Aufgaben und Kompetenzen: Leitung des Reichskanzleramtes durch den Chef des Reichskanzleramtes, politische Kabinettskoordination, Verbindung zum Kaiserlichen Hofamt und zum Bundesrat, Koordination der Nachrichtendienste, Geschäftsführung des Reichsaufsichtsrates (RAR; Art. 36 MRV; § 3 RVerwG, GehDieG).
- Nachgeordnete Dienste:
- RAD: Reichsaufsichtsdienst (Ziviler Auslandsnachrichtendienst; Art. 2 GehDieG)
- Kabinett- und Informationsstab: Zentraler Lage- und Analysedienst der Reichsregierung
III. DIE STAATSSEKRETÄRE DER REICHSREGIERUNG
Gemäß der Verordnung bezüglich der Staatssekretäre vom 1. Dezember 2016 unterscheidet das Reich zwei Rechtsstellungen auf Staatssekretärsebene:
1. Funktionskategorien und gesetzliche Quoten
- Verbeamtete Staatssekretäre (§ 2 der Verordnung):
- Höchste Beamte des Reiches mit Beamtenstatus auf Lebenszeit (Besoldungsgruppe B 11).
- Ständige Vertreter des Ministers in der Behördenleitung mit vollem und uneingeschränktem Weisungsrecht gegenüber allen Beamten und Angestellten des Ressorts.
- Gesetzliche Höchstgrenze: Maximal drei verbeamtete Staatssekretäre je Reichsministerium.
- Ministeriale Staatssekretäre (§ 3 der Verordnung):
- Politische Amtsträger auf Zeit (funktionsäquivalent zu Staatsministern oder Parlamentarischen Staatssekretären).
- Amtszeit ist an die Dauer des berufenden Ministers gebunden; automatisches Ausscheiden bei Ministerwechsel ohne Bestätigung.
- Gesetzliche Höchstgrenze: Maximal zwei ministeriale Staatssekretäre je Reichsministerium.
Kraft Reichsgesetzes führen folgende Amtsleiter den Rang eines Staatssekretärs des Reiches:
- Staatssekretär und Chef des Reichskanzleramtes: Leiter der Reichskanzlei, Koordination von Kabinett und Regierungsplanung (§ 2 RVerwG).
- Staatssekretär im Reichspostministerium (Generaldirektor der Reichspost): Leiter des Sondervermögens der Merognischen Reichspost (§ 3 Absatz 2 PFmG).
- Staatssekretär im Verkehrsministerium (Generaldirektor der Merognischen Reichsbahn): Leiter des Sondervermögens der Merognischen Reichsbahn (§ 3 Absatz 2 RBahnG).
- Staatssekretär und Direktor des Reichsamts für Statistik: Amtsleiter von DESTATIS im Range eines Staatssekretärs (§ 2 Absatz 2 Gesetz über die Reichsstatistik).
- Staatssekretär und Leiter des Reichskolonialamtes: Oberste administrative Aufsicht über alle überseeischen Kolonien und Schutzgebiete (Art. 5 MRV).
- Reichsministerium des Innern:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Öffentliche Sicherheit, Reichspolizei und Grenzschutz
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Verfassung, Zivil- und Katastrophenschutz, Verwaltungsorganisation
- 3. Verbeamteter Staatssekretär für Informationstechnik, Geodäsie und Migration
- Auswärtiges Amt:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär des Auswärtigen Amts (Generalbotschafter / Chef des Diplomatischen Dienstes; Organisationsstatut AA)
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Internationale Verträge, Sicherheit und Protokoll
- Reichsministerium der Verteidigung:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Rüstung, Ausrüstung und Wehrtechnik (RAAINBw)
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Personal, Liegenschaften und Dienstleistungen der Reichswehr
- Reichsministerium der Finanzen:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Reichshaushalt, Fiskalpolitik und Föderale Finanzbeziehungen (Organisationsstatut BMF)
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Zoll, Reichssteuern und Monopolverwaltung
- 3. Verbeamteter Staatssekretär für Finanzmarktpolitik, Bankenaufsicht und Reichsvermögen
- Reichsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Gesetzgebung, Zivil-, Straf- und Prozessrecht (Organisationsverordnung I BMJ)
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Gerichtsverwaltung, Justizvollzug und Notariatsaufsicht
- Reichsministerium für Arbeit und Soziales:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Tarifordnung
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Bürgerversicherung (RSVA), Bürgergeld und Rentenwesen
- Reichsministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Familie, Elterngeld und Kindergrundsicherung
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Jugendförderung, Seniorenpolitik und Zivilgesellschaft
- Reichsministerium für Gesundheit und Ernährung:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Öffentliches Gesundheitswesen, Seuchenschutz und Krankenhäuser
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Arzneimittel, Lebensmittelsicherheit und Transplantationswesen
- Reichsministerium für Verkehr, Infrastruktur und Bauwesen:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Straßen-, Luft- und Wasserverkehr sowie Bauwesen (Geschäftsbereich I; Organisationserlass RVM)
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Eisenbahnwesen / Generaldirektor der Reichsbahn (Geschäftsbereich II)
- 3. Verbeamteter Staatssekretär für Post und Telekommunikation / Generaldirektor der Reichspost (Geschäftsbereich III)
- Reichsministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Natur- und Klimaschutz:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Agrarwirtschaft, Forsten und Tierschutz
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Naturschutz, Immissionsschutz und nukleare Sicherheit
- Reichsministerium für Wirtschaft und Energie:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Wettbewerbsordnung, Kartellwesen und Außenwirtschaft
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Energie, Netzinfrastruktur und Bergbau
- Reichsministerium für Bildung und Forschung:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Wissenschaft, Forschung und Hochschulen (MAdW)
- 2. Verbeamteter Staatssekretär für Grundsatzfragen der Bildung und Spitzenförderung
- Reichsministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär für Internationale Entwicklungshilfe und Wirtschaftskooperation
- 2. Verbeamteter Staatssekretär und Leiter des Reichskolonialamtes
- Reichsministerium für besondere Angelegenheiten:
- 1. Verbeamteter Staatssekretär und Chef des Reichskanzleramtes
IV. DIE BEAUFTRAGTEN DER REICHSREGIERUNG UND REICHSKOMMISSARE
Zur Wahrung ressortübergreifender Staatsaufgaben, zum Schutz spezifischer Bürgerrechte und zur Steuerung strategischer Sektoren unterhält das Kaiserreich folgende Beauftragte und Kommissare:
1. Beauftragte mit gesetzlicher Verankerung im Reichsrecht
- Beauftragter der Reichsregierung für Kultur und Medien (BKM):
- Verwaltung des staatlichen Kulturfonds (140.000.000 RM) nach dem Kulturfördergesetz (§ 2 KfGRG).
- Fachaufsicht über das Reichsarchivamt (RArch) und die Reichsbibliothek (Verordnung zur Einrichtung eines Reichsarchivamtes).
- Förderung nationaler Kulturdenkmäler und Wahrung der Pressefreiheit (RPrG).
- Reichsbeauftragter für den Datenschutz:
- Unabhängige Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzgesetzes (DsG) bei allen öffentlichen Stellen des Reiches und privaten Unternehmen (§ 5 Absatz 2 DsG).
- Führung des Registers der Datenschutzbeauftragten und Ausspruch von Beanstandungen.
- Der Reichswahlleiter:
- Vom Kaiser ernannter oberster Leiter zur Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahlen zum Reichstag (§ 2 RWG).
- Prüfung der Wahllisten parteiloser Gruppen (§ 6a RWG), Festlegung der Mandatsverteilung und Erstellung der amtlichen Wählerlisten nach Volkszählungen (Volkszählungsgesetz).
- Reichsbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
- Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur baulichen und verkehrlichen Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen (§§ 8, 9 GesG; BauG).
- Überwachung der Teilhabeförderung am Arbeitsleben im RSGB-System (§ 8 Absatz 1d RSGB).
- Reichsbeauftragter für Antikorruption (Korruptionsbekämpfung):
- Leitung und Überwachung der zentralen, kostenfreien Hinweisgeber-Hotline des Reiches nach § 3 Absatz 2 des Antikorruptionsgesetzes (AkG).
- Einleitung von Vorprüfungen und Übergabe von Verdachtsfällen an die Reichsanwaltschaft und das Reichskriminalamt.
- Beauftragter für die Nachrichtendienste des Reiches (beim Reichskanzleramt):
- Stabsführung der Regierungsseite im geheimen Reichsaufsichtsrat (RAR) zur Koordination von RAE, RAD, RSA und RND (Artikel 3a GehDieG).
- Koordinator der Reichsregierung für Bund-Länder-Zusammenarbeit:
- Vorbereitung der Bundesratsinitiativen, Abstimmung mit den Regierungen der Reichsländer und Vermittlung bei Föderalismusfragen (Artikel 1, 21 MRV).
- Reichsbeauftragter für Religionsgemeinschaften und kirchliche Angelegenheiten:
- Leitung der kirchlichen Verbindungsstelle im Reichsministerium des Innern (§ 2 Absatz 2b StaatsRegG).
- Führung des öffentlichen Registers anerkannter Religionsgemeinschaften (RelGemG) und Betreuung des Konkordats mit der Nirnischen Kirche.
- Koordinator für Maritime Wirtschaft und Seeverkehr (Reichsschifffahrtsbeauftragter):
- Schnittstelle zwischen dem Reichsamt für Seeschifffahrt (RSH), der Generaldirektion Wasserstraßen (GDWS), dem Reichshafenamt und dem Havariekommando (§ 2 WaWeHG, RSeeG).
- Förderung der einheitlichen merognischen Handelsmarine (Artikel 40 Absatz 3 MRV).
- Reichsbeauftragter für Mittelstand, Handel und Handwerk:
- Interessenvertretung des gewerblichen Mittelstandes und Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Handwerkes Merognia (ZdHM) zur Wahrung der Meisterbriefverordnung (MBrV, WG).
- Reichsbeauftragter für Patientenschutz und Pflegequalität:
- Unabhängige Ombudsstelle für Kassenpatienten und Pflegebedürftige im System der Reichssozialversicherungsanstalt (§§ 15, 19 RSGB).
- Überwachung der Versorgungsstandards in Krankenhäusern und Pflegeheimen (GesG).
- Reichsbeauftragter für Zivilschutz und Nationale Notfallbevorratung:
- Koordination der zivilen Schutzraumnetze, strategischen Nahrungsmittel- und Treibstofflager sowie Alarmierungsnetze in Zusammenarbeit mit dem Humanitären Hilfswerk (HHW) und dem RBK (Artikel 48 MRV).
- Reichsbeauftragter für Tierschutz und Artenschutz:
- Führung und Überwachung der Artenschutzliste des Reiches (§ 4 RNG).
- Kontrolle der Einhaltung schmerzfreier Schlachtmethoden nach der Reichsfrischfleischverordnung (RfFV) und der Tierschutzverordnung.
- Reichsbeauftragter für Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung:
- Verhandlungsführung bei internationalen Verträgen und zwischenstaatlichen Sicherheitsvereinbarungen im Auswärtigen Amt (Artikel 25 MRV; Kooperationsgesetz).
- Reichsbeauftragter für den Schutz von Bürgern im Ausland:
- Koordinierung konsularischer Hilfen, Evakuierungsmaßnahmen und amtlicher Reisewarnungen bei Krisen im Ausland (§ 4 DG).
- Reichsbeauftragter für Sucht- und Drogenfragen:
- Suchtprävention, Kontrolle der Alkohol- und Spielsuchtabgaben im Zusammenwirken mit dem Innen- und Gesundheitsministerium (AsG, RGsBG).
- Reichsbeauftragter für Opferschutz und Rechtshilfe:
- Betreuung von Gewaltopfern und Koordinierung der Prozesskostenhilfe über die Gerichte (§ 79 RRGB).
- Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung:
- Prüfung der sparsamen und zweckmäßigen Haushaltsführung in allen Reichsbehörden (wahrgenommen in Personalunion durch den Präsidenten des Reichsrechnungshofs; Artikel 44 Absatz 3 MRV; § 9 RBahnG, § 5 PFmG).
V. SICHERHEITS-, KONTROLL- UND VERFASSUNGSORGANE
- Reichsaufsichtsrat (RAR):
- Zentrales, geheim tagendes Steuerungs- und Kontrollorgan über alle vier Nachrichtendienste des Reiches (RAE, RAD, RSA, RND) gemäß Artikel 3a des Geheimdienstgesetzes (GehDieG).
- Mitglieder: Der Kaiser (Vorsitz), der Reichskanzler, der Reichsminister des Innern, der Reichsminister der Verteidigung, der Leiter des Reichskanzleramtes sowie die Leiter der Nachrichtendienste in beratender Funktion.
- Der Kriegsrat des Reiches:
- Oberstes militärstrategisches Entscheidungsorgan im Verteidigungs- und Kriegszustand unter kaiserlichem Oberbefehl (Artikel 3 RKG).
- Mitglieder: Der Kaiser (Oberbefehlshaber), der Reichskanzler, der Reichsminister der Verteidigung, der General des Heeres, der General der Lufttruppen, der General der Sanitätstruppen und der Admiral der Kriegsflotte.
- Das Reichsgericht (Höchste Instanz):
- Zweiter Rechtszug in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen (§ 4 RRGB).
- Der Oberste Senat des Reichsgerichts entscheidet als Verfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollen, Organstreitigkeiten und Streitigkeiten zwischen Reichsländern (Art. 54 MRV; §§ 65–70 RRGB; VerGErl).
- Das Kammergericht (1. Instanz):
- Eingangsgericht des Reiches, gegliedert in Strafkammer, Zivilkammer, Verwaltungskammer, Verfassungsschutzkammer sowie das Grundbuch- und Güterrechtsregisteramt (§ 3 RRGB).
- Die Reichsanwaltschaft:
- Geleitet durch den Oberreichsanwalt beim Reichsgericht als weisungsunabhängige Anklagebehörde in Reichsstrafsachen (RaG, RRGB).
