Verordnung über die Ehrenmedaille der Reichskolonie Orsima

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Arstokar von Eichendorff
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Verordnung über die Ehrenmedaille der Reichskolonie Orsima

#1 Beitrag von Arstokar von Eichendorff »

Verordnung über die Ehrenmedaille der Reichskolonie Orsima


Die Ehrenmedaille der Reichskolonie Orsima kann Bürgern und Bürgerinnen die sich um die Reichskolonie Orsima verdient gemacht haben, durch den
den Gouverneur, in Vertretung seiner Majestät des Kaisers, verliehen werden. Mit der Verleihung geht der Anspruch auf das Ehrenprädikat "Exzellenz" auf dem Gebiet der Reichskolonie Ostland einher.

§ 1 - Verleihungsbestimmungen
(1) Die Ehrenmedaille der Reichskolonie Orsima, kann aufgrund eines Vorschlages durch den Ministerpräsidenten oder einem Landrat bzw. eines
Bürgermeister der Reichskolonie Orsima vom Gouverneur verliehen werden. Der Gouverneur kann desweiteren auf eigene Initiative Verleihungen vornehmen.
(2) Der Ministerpräsident oder der Gouverneur kann den Ausgezeichneten mit einer persönlichen Widmung auf der Rückseite der Medialle würdigen.
(3) Eine posthume Verleihung ist möglich

§ 2 - Verleihungsstufen
Die Ehrenmedaille der Reichskolonie Ostland wird in folgenden Abstufungen verliehen:
  • 1) Ehrenmedaille der Reichskolonie Orsima in Bronze
    2) Ehrenmedaille der Reichskolonie Orsima in Silber
    3) Ehrenmedaille der Reichskolonie Orsima in Gold
    4) Sondermedaille in Gold für ausländische Amts- und Würdenträger
§ 3 - Aberkennung
Sollte der Ausgezeichnete dem Reich, dem Kaiser oder der Reichskolonie Orsima ein unehrenhaftes Verhalten zeigen, so kann dem Ausgezeichneten durch den Gouverneur der Reichskolonie Orsima die Auszeichnung aberkannt werden.


gez. der Kaiser, 18. März 2017
Bild
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Unterschrift des Kaisers
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