I. Verordnung über die Übernahme von Betrieben in die Orsima Treuhand

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Arstokar von Eichendorff
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I. Verordnung über die Übernahme von Betrieben in die Orsima Treuhand

#1 Beitrag von Arstokar von Eichendorff »

I. Verordnung über die Übernahme von Betrieben in die Orsima Treuhand


§1
Im Sinne des §1 I i.V.m. §2 I des Gesetzes über die Orsima Treuhand werden folgende Betriebe in die Treuhand übernommen:
1. Wiedenthaler Zuckerrohrplantage
2. Wiedenthaler Tagebau
3. Wiedenthaler Porzellan Manufaktur

§2
Die Verordnung tritt mit Verkündung in Kraft.


gez. der Kaiser, 18. März 2017
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Unterschrift des Kaisers
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