Gesetz zur Bereinigung des Hochschulzulassungsrechts
Vom heutigen Tage
Artikel 1 Änderung des LHsG Gonko
Das Landeshochschulgesetz des Großfürstentums Gonko (LHsG) vom 8. März 2017 wird wie folgt geändert:
1. § 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
2. § 7 Absatz 4 erhält folgende Fassung:„(2) Zum Fachhochschulzugang berechtigen alle merognischen Fachhochschulreifen, allgemeinen Hochschulreifen und alle staatlich anerkannten Bildungsabschlüsse, die auf den mittleren Bildungsabschluss folgen. Gleiches gilt für die Berufsakademien.“
Artikel 2 Inkrafttreten„(4) Ausländische Studienbewerber, die keinen Bildungsabschluss aus dem Kaiserreich Merognia besitzen, müssen die Äquivalenz ihres Zeugnisses beim Landesschulamt beantragen.“
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Gegeben zu Endonin.
Der Großfürst von Gonko
