Ordensdekret

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Ughklirn
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Ordensdekret

#1 Beitrag von Ughklirn »

Wir erlassen hiermit das folgende Dekret betreffend die Orden.

§ 1 – Wiederherstellung
(1) Die alten Orden des Erzherzogtums Elygtra werden wiederhergestellt, wie es in diesem Dekrete verordnet ist.

§ 2 – Orden der Treue
(1) Der Orden der Treue ist der Hausorden des erzherzoglichen Hauses. Sein Großmeister ist der Erzherzog.
(2) Die Mitgliedschaft im Orden der Treue wird durch den Erzherzog zugesprochen und kann durch diesen wieder entzogen werden.
(3) Der Orden teilt sich unterhalb des Großmeisters in die Klassen des Großkreuzes, der Komtur und des Kleinkreuzes.
(4) Die Ordensdevise lautet FIDELITAS. 

§ 3 – Erzherzog-Verdienstorden
(1) Der Erzherzog-Verdienstorden ist der militärische Verdienstorden des Erzherzogtums. Sein Großmeister ist der amtierende Marschall der Landeswehr; fällt dieses Amt vakant, so übernimmt der Erzherzog die Würde des Großmeisters bis zur Wiederbesetzung.
(2) Die Mitgliedschaft im Erzherzog-Verdienstorden wird durch den Marschall zugesprochen und kann durch diesen wieder entzogen werden.
(3) Der Orden teilt sich unterhalb des Großmeisters in die Klassen des Großkreuzes, der Komtur erster und zweiter Klasse und des Ritters.
(4) Die Ordensdevise lautet FÜR ELYGTRAS EHRE.
(5) Die Mitglieder des Erzherzog-Verdienstordens erhalten einen lebenslangen Ehrensold, dessen Höhe vom Marschall der Landeswehr festgelegt wird.
(6) Nach dem Tode eines Mitgliedes sind die Ordensinsignien an den Orden zurückzugeben.
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