Dekret über die Verdienstorden (DOrden)

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Ughklirn
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Dekret über die Verdienstorden (DOrden)

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I. Allgemeines


§ 1
Verdienstorden sind besondere Auszeichnungen des Erzherzogs und des Staates für Bürger, die sich um den Staat und die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben.

§ 2
Zum Tragen eines Ordens sind nur die Personen berechtigt, denen der Erzherzog den Orden verliehen haben.

§ 3.
Staatsbürger können angebotene Orden vor der Verleihung ablehnen oder nach der Verleihung zurückgeben. Ferner kann der Erzherzog verliehene Orden zurücknehmen, wenn der Betreffende dem Erzherzogtum Schaden zufügt oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung vergeht.

§ 4
Die Verdienstorden werden unterteilt in zivile und militärische Verdienstorden. Militärische Verdienstorden werden an Angehörige der merognischen Streitkräfte und der Landeswehr verliehen. Zivile Verdienstorden können allen verdienten Bürgern verliehen werden.“

II. Zivile Verdienstorden


§ 5
(1) Die höchste zivile Auszeichnung ist der Große Elygtrische Verdienstorden. Er wird für besondere Verdienste um den Bestand und die Sicherheit des Erzherzogtums Elygtra sowie für besonders bemerkenswerte Verdienste um die Staatsleitung verliehen.
(2) Der Große Elygtrische Verdienstorden wird in drei Klassen verliehen:
  • a) als Medaille;
    b) am Bande;
    c) an der Schärpe.
Die höchste Klasse ist der Große Elygtrische Verdienstorden an der Schärpe.

§ 6
(1) Die zweithöchste zivile Auszeichnung ist der Elygtrische Verdienstorden. Er wird für besondere Verdienste um die Gesellschaft, auch bei besonders mutigen Taten zur Rettung eines oder mehrerer Menschen in Not sowie für den Beweis besonderer Zivilcourage verliehen.
(2) Der Elygtrische Verdienstorden wird in drei Klassen verliehen:
  • a) als Medaille;
    b) am Bande;
    c) an der Schärpe.
Die höchste Klasse ist der Elygtrische Verdienstorden an der Schärpe.

§ 7
(1) Die dritthöchste zivile Auszeichnung ist der Kleine Elygische Verdienstorden. Er wird für besondere Verdienste um die elygtrische Gesellschaft, Wissenschaft, Forschung, Musik und Kunst verliehen.
(2) Der Kleine Elygtrische Verdienstorden wird in drei Klassen verliehen:
  • a) als Medaille;
    b) am Bande;
    c) an der Schärpe.
Die höchste Klasse ist der Kleine Elygtrische Verdienstorden an der Schärpe.

III. Militärische Verdienstorden


§ 8
Die höchste militärische Auszeichnung ist der Erzherzog-Dwarszka-Verdienstorden. Er wird für besondere Verdienste im Kommando verliehen.

§ 9
Die zweithöchste militärische Auszeichnung ist das Große Verdienstkreuz. Es wird für besondere Tapferkeit im Dienst, die zu besonderen Erfolgen geführt hat, verliehen.

§ 10
Die dritthöchste militärische Auszeichnung ist das Kleine Verdienstkreuz. Es wird für besondere Tapferkeit im Dienst, die Rettung von Menschen in Not während der Ausübung des Dienstes und andere besondere gesellschaftliche Verdienste verliehen.

IV. Erzherzoglicher Hausorden


§ 11
Der Orden der Elygtrischen Krone ("Elygtriaorden") ist der Hausorden des erzherzoglichen Hauses. Sein Großmeister ist der Erzherzog.

§ 12
Die Mitgliedschaft im Orden der Elygtrischen Krone wird durch den Erzherzog zugesprochen und kann durch diesen wieder entzogen werden.

§ 13
Der Orden teilt sich unterhalb des Großmeisters in die Klassen des Großkreuzes, der Komtur und des Kleinkreuzes.

§14
Die Ordensdevise lautet "Fidelitas".


gez. der Erzherzog, 16. März 2017
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