Gesetz zur Bereinigung von Währungsangaben im Staatseigentumsrecht
Vom heutigen Tage
Artikel 1 Währungsanpassung
Das Gesetz zur Verstaatlichung von Forstgebieten und Erzvorkommen vom 1. August 2017 wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 2 werden die Wörter „zweihundertundfünfzig Millionen Gulden“ durch die Wörter „250.000.000 Reichsmark (RM)“ ersetzt.
2. In § 3 Absatz 2 werden die Wörter „zweihundert Millionen Gulden“ durch die Wörter „200.000.000 Reichsmark (RM)“ ersetzt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gegeben zu Ludwigshaven.
Der Erzherzog von Elygtra
