Gesetz zur Änderung des elygtrischen Beamtengesetzes
Vom heutigen Tage
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Artikel 1 Änderung des Beamtengesetzes
Das Beamtengesetz (BG) vom 16. März 2017 wird wie folgt geändert:
§ 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 2 Inkrafttreten„(1) Beamte können nur aufgrund eigenen Antrags, infolge einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein ordentliches Gericht des Kaiserreichs Merognia zu einer Freiheitsstrafe oder durch den Staatsminister wegen schwerer Dienstvergehen nach förmlichem Disziplinarverfahren entlassen werden.“
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Gegeben zu Ludwigshaven.
Der Erzherzog von Elygtra
