Gesetz zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Einheit und des freien Warenverkehrs
Vom heutigen Tage
Eingangsformel:
Zur Beseitigung unzulässiger Handelshemmnisse und zur Wiederherstellung der vollen Konformität mit Artikel 40 der Reichsverfassung (Einheitlicher Wirtschaftsraum) sowie dem Reichssteuergesetzbuch beschließen die Generalstände mit Zustimmung des Königs:
§ 1 Aufhebung des Prohibitionsgesetzes
Das Gesetz zum Schutze der Gesundheit vor berauschenden Erzeugnissen vom 22. März 2017 wird mit sofortiger Wirkung vollumfänglich aufgehoben.
§ 2 Geltung des Reichsrechts
(1) Der Handel, die Einfuhr, die Weitergabe und der Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Erzeugnissen richten sich im Königreich Garkon nach den Bestimmungen der Reichsgesetze und des Reichsstrafgesetzbuches.
(2) Der Jugendschutz bei der Abgabe von Genussmitteln wird nach den reichseinheitlichen Vorschriften gewährleistet.
§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gegeben zu Gérafône.
Im Namen des Königs
