Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Bekämpfung reichsfeindlicher Organisationen
Vom heutigen Tage
Eingangsformel:
Aufgrund der Unionsakte und zur Wahrung der Grundrechte der Reichsverfassung wird für das Königreich Belitrigh verordnet:
Artikel 1 Änderung des LgBfO
Das Landesgesetz zur Bekämpfung von reichsfeindlichen und illegalen Organisationen (LgBfO) vom 1. August 2017 wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
2. § 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:„(2) Eine vorläufige Festnahme darf die gesetzliche Höchstfrist von 48 Stunden ohne richterliche Bestätigung nicht überschreiten. Zuständig für die Haftprüfung ist der Richter beim ordentlichen Gericht.“
Artikel 2 Inkrafttreten„(2) Zwangsmittel zur Beendigung unzulässiger Versammlungen richten sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein Schusswaffeneinsatz ist nur zur Abwehr akuter Lebensgefahren nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze statthaft.“
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Gesetzblatt in Kraft.
Gegeben zu Drancique.
Im Namen des Königs

