zum weiteren Verfahren der legislativen Gewalt
Hiermit verordnen Wir, Arstokar I., von Gnaden der Neun Kurfürst von Eichendorff und König von Kargonien,
dass aus mangelnden Interesse an der Parteienbildung, Bildung des Landtages und andere Organe der Gesetzgebung fortan alle legislative Gewalt auf Landesebene vom Ständerat ausgeht. Diese Verordnung gilt bis zur Bildung eines Landtages.
gez. der König, 25. November 2016

