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Verordnung betreffend des Hochverrats am Mergen Reich, seinen Bediensteten und Amtsträgern

Verfasst: So 29. Okt 2017, 23:31
von Arstokar von Eichendorff
Wir, Arstokar, Merger Kaiser und König von Kargonien, verordnen hiermit, was folgt:




§ 1.

Jedes Unternehmen gegen die Rechtsfähigkeit, die Existenz, die Integrität, die Sicherheit oder die Verfassung des Mergen Reichs, die Beleidigung des Bundesrates, des Reichstages, eines Bevollmächtigten des Bundesrates oder Delegierten des Reichstages, einer Behörde oder eines öffentlichen Beamten des Mergen Reichs, während dieselben in der Ausübung ihrer angenommenen und zugelassenen Aufgabe begriffen sind oder in Beziehung auf ihren Beruf, durch Wort, Schrift, Druck, Zeichen, bildliche oder durch andere Darstellung verunglimpft werden, sind ab dem 01.11.2017 beim Reichsjustizamt oder dem Reichsgericht anzuzeigen und mit der Höchststrafe zu bestrafen.

§ 2.

Diese Verordnung gilt anzuwenden bei allen Personen, auch die Personen die als Personal des Bundes, des Kaiserreichs Merognia und deren Behörden derzeit in staatsrechtlich nicht legitimierten Ämtern, Behörden oder Körperschaften unter Berufung der Existenz eines Kaiserreichs Merognia oder eines Bundes auf dem Hoheitsgebiet des Mergen Reiches handeln. Dies gilt auch für alle derzeitigen Gruppierungen aller Art, die die Rechtsfähigkeit des Mergen Reiches mißachten und mit Ihren Handlungen zusätzlichen Staatsterrorismus betreiben.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt in Kraft.


gez. der Kaiser, 29. Oktober 2017