I. Verordnung bezüglich des Amtseides
Verfasst: Do 1. Dez 2016, 01:00
Verordnung bezüglich des Amtseides
betrifft den Reichskanzler und seine Minister
Hiermit ordnen Wir einen Amtseid für den Reichskanzler und alle Reichsminister an. Die Ableistung dieses Eids ist Voraussetzung für die Erennung in das Amt.
Der Eidesleistung kann direkt:
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
gez. der Kaiser, 1. Dezember 2016[/i]

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Unterschrift des Kaisers
betrifft den Reichskanzler und seine Minister
Hiermit ordnen Wir einen Amtseid für den Reichskanzler und alle Reichsminister an. Die Ableistung dieses Eids ist Voraussetzung für die Erennung in das Amt.
Der Eidesleistung kann direkt:
oder indirekt erfolgen:Ich gelobe hiermit feierlich dem Kaiser, den Bundessfürsten und dem merogner Volke treu und ergeben zu dienen, jeden Schaden von ihnen und dem Reich abzuwenden und seine Einheit bis zum Äußersten zu verteidigen(, so wahr mir die Neun helfen)!
[Nennung des Namens], gelobt Ihr hiermit feierlich dem Kaiser, den Bundesfürsten und dem merogner Volk treu und ergeben zu dienen, jeden Schaden von ihnen und dem Reich abzuwenden und seine Einheit bis zum Äußersten zu verteidigen(, so wahr Euch die Neun helfen)?
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
gez. der Kaiser, 1. Dezember 2016[/i]
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Unterschrift des Kaisers