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Meisterbriefverordnung [MBrV]

Verfasst: Do 1. Dez 2016, 01:00
von Arstokar von Eichendorff
§1 Dies Gesetz regelt die Bezeichnung "Meister" in Zusammenhang mit dem Berufsleben.

§2 Die Bezeichnung "Meister" darf nur derjenige führen, welcher einen Meisterbrief erworben hat.

§3 Der Meisterbrief kann nur vom "Zentralverband des Handwerkes Merognia (ZdHM)" nach bestandener Prüfung in anerkannt-handwerklichen Berufen vergeben werden.

§4 Handwerkliche Betriebe jedweder Art dürfen nur von Meistern gegründet und betrieben werden um die Qualität des Handwerkes auch längerfristig zu gewährleisten.

§5 Meister kann nur werden wer zuvor die Gesellenprüfung abgelegt hat.

§6 Selbige kann nur bei anerkannten Meistern abgelegt werden.

§7 Den Meistern liegt es ob die Jugend des Reiches in handwerklichen berufen auszubilden.



gez. der Kaiser, 1. Dezember 2016[/i]