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Organisationserlass: Zusammensetzung des Generalstabes

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 01:00
von Arstokar von Eichendorff
Organisationserlass über die Zusammensetzung des Generalstabes


1. Der Generalstab besteht aus:
  • - dem für Verteidigung zuständigen Minister des Kaiserreiches.
    - dem Befehlshabern der Militärbezirke
    - dem jeweils höchsten im Verteidigungsministerium ansässigen Offizier jeder Teilstreitkraft
2. Beratend stehen dem Generalstab zur Seite:
  • - der jeweils höchste im Verteidigungsministerium ansässige Offizier jeder Waffengattung
    - der Inspekteur des Streitkräfte
    - der Kommandeur des Militärnachrichtendienstes
    - der kommandierende Offizier der Abteilung für Recht
3. Bei Fachfragen können jederzeit Zivilisten geladen werden, Geheimdokument dürfen diesen nur nach Prüfung und für die Beratung des Generalstabs ausgehändigt werden.


gez. der Kaiser, 24. Februar 2017