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Verordnung zur Einrichtung eines Reichsarchivamtes

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 01:00
von Arstokar von Eichendorff
Verordnung
zur Einrichtung eines Reichsarchivamtes


Hiermit verordnen Wir, I., von Götters Gnaden Merogner Kaiser und König von Kargonien,

die Einrichtung eines Reichsarchivamtes als Abteilung des Kaiserlichen Hofamtes. Die Reichsbibliothek wird fortan unter die Dienstaufsicht des Reichsarchivamtes gestellt. Weitere Referate des Amtes werden nach Maßgabe der Amtsleitung geschaffen.



gez. der Kaiser, 24. Februar 2017