Gesetz zum Schutze der Gesundheit vor berauschenden Erzeugnissen
Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 01:00
§ 1 Nahrungsmittel und Genussmittel nach § 2, welche in Garkon oder deren Vasallenstaaten verkauft werden, sind in Verkauf und Weitergabe im Königreich Garkon untersagt.
§ 2 Hiervon betroffen sind:
Beschluss des Bundesrats, 22. März 2017
gegeben zu Kargno, 22. März 2017
§ 2 Hiervon betroffen sind:
- - Tabakwaren
- alkoholhaltige Erzeugnisse
Beschluss des Bundesrats, 22. März 2017
gegeben zu Kargno, 22. März 2017