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[AUSSPRACHE] Konkordat zwischen dem Kaiserreich Merognia und dem Heiligen Stuhl

Verfasst: Mi 4. Okt 2017, 22:24
von Arstokar von Eichendorff
Konkordat zwischen dem Kaiserreich Merognia und dem Heiligen Stuhl



(1) Der Oberste Primus krönt die Meroger Kaiser, sollte der Oberste Primus ernsthaft verhindert oder der Stuhl Petri vakant sein, so fällt diese Aufgabe dem Erzbischof vom Kargonien zu.
(2) Der Kirche fällt die Aufgabe zu, das Lehrpersonal für den nirnischen Religionsunterricht an den Schulen zu stellen, welches den Unterricht gemäß den Reichsgestzen abhalten und gestalten.
(3) Allein dem Oberste Primus steht das Recht zu, Kirchenprovinzen und Bistümer zu erschaffen, zu verändern oder aufzulösen sowie diese Personell zu besetzen. Dabei sollten die Bischöfe aus dem Gebiet des Kaiserreiches Merognia stammen.
(4) Das Kaiserreich Merognia und der Heilige Stuhl erkennen sich diplomatisch an, gleiches gilt auch für das Gebiet des Kirchenstaates, dessen territoriale Integrität das Kaiserreich Merognia garantiert. Die Beziehungen untereinander werden als "freundschaftlich" eingestuft.
(5) Der Apostolischer Nuntius genießt Immunität, gleiches gilt für die Apostolische Nuntiatur. Im Gegenzug verfügt auch der Botschafter des Reiches sowie das Botschaftsgelände über diese Immunität.
(6) Das Konkordat kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit geändert werden und hat eine unbeschränkte Laufzeit.




Unterzeichnet durch seine Heiligkeit den Papst und seine Majestät den Merogen Kaiser am 5. Oktober im Jahre der Neun 2016