Rechts- und Pflichtgesetz der Administratoren
Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 12:01
(1) Jeder Rangbesitzer hat das Recht auf die offizielle Prefix “&f[&4Administrator&f]”. Weitere Prefixen werden bei Regierungsvertretern¹ angefragt und schlussendlich von der höchsten² Macht genehmigt.
(2) Ein Rangbesitzer welcher sich im Besitz eines weiteren Ranges wieder findet, ist es nicht gestattet die Prefix beider Ränge zu führen. Vorrang hat die Team-Prefix. Rechte gehen damit nicht verloren.
(3) Es ist nicht gestattet, eine fehlende Prefix im möglichen Nicknamen ein zu binden.
(4) Der Rangbesitzer pflegt die Pflicht, den Fragen der Spieler nach zu gehen. Davon ausgeschlossen ist die Abwesenheit, das Wiederholen der schon beantworteten Frage und die Unwissenheit.
(5) Der Rangbesitzer ist dazu verpflichtet, den Server gut zu kennen und ihn nicht schlecht zu vertreten.
(6) Jeder Rangträger wird dazu aufgefordert, an einer offiziellen Teambesprechung teilzunehmen. Das Besitzen einer Sprechanlage ist nicht verpflichtend. Es muss mindestens verständlich sein, welche Themen besprochen werden.
(7) Der Administrator Rang lässt sich nicht mit Spendenrängen gleich stellen, Spender sind kein Teil des offiziellen Teams.
(8) Einem Rangträger ist es nach seiner vierwöchigen Testzeit gestattet, maximal 14 Tage unangemeldet abwesend zu sein. Sollte eine längere Abwesenheit in Sicht sein ist diese bei einem Regierungsvertreter zu melden.
(9) Ein Rangträger pflegt es Ideen weiter zu leiten und Fehler zu melden, gar zu beheben wenn dies möglich ist.
(10) Der Rangträger legt mit dem Bewerben den Eid ab, seine Rechte zu schätzen, sie nicht zu missbrauchen und nach dem Administrator Rechte und Pflichten Gesetz (ARuPG) zu handeln. Gegen dieses Gesetz zu verstoßen ist eine Verfassungswidrigkeit.
(11) Der Administrator Rang ist nicht verbindlich und darf ohne Begründung zu jedem Zeitpunkt abgetreten werden. Rechte und Prefix sind somit nicht verfügbar. Man ist kein Teil des Teams nach Abtretung.
(12) Für den Rangträger gelten genau so alle Gesetze des Grundgesetzes (GG).
(13) Es gilt die Regelung 'Jeder Moderator/Administrator handelt nach eigenem Ermessen'. Diese Regelung trifft nur zu wenn eine Widrige³ Tat festgestellt wurde.
(14) Alle Verbote und Gesetze lassen sich im GG finden. Sollte jedoch eine Übertreibung des Absatz 13 vor kommen, wird dem Bestraften automatisch das Beschwerderecht zugestellt und in diesem Fall von einem Regierungsvertreter ermittelt. Um Übertreibungen zu vermeiden gilt folgendes.
(15) Für das Spammen, Betteln, Flooden oder Belästigen ist nach drei offiziellen Verwarnungen eine zeitliche Sperre von 10-120 Minuten vorgesehen. Nach wiederholten Handeln trotz einer zeitlichen Sperre darf man eine zeitliche Sperre höherem Zeitraums oder eine permanente Sperre erteilen.
(16) Für Verstoße gegen Grundgesetz Absatz 16, werden Sperrungen von Sieben Tagen erteilt.
(17) Für das Hacken, Griefen oder Cheaten ist eine permanente Sperrung vorgesehen.
(18) Der Administrator ist Hüter der Verfassung (GG).
¹Jeder Regierungsvertreter ist ein Administrator oder Eigentümer
²Höchste Macht: Eigentümer
³Widrigkeit: Verstoßen gegen das Grundgesetz, die Verfassung