Dekret über die Errichtung der Sicherheitsdirektion der Landespolizei
Verfasst: Mi 8. Mär 2017, 01:00
Wir, Hydraulique, Allergläubigster Großfürst von und in Gonko, geben an die treu zu Unseren Knien versammelten Stände Unserer Herrschaft, nämlich die Amts- und Schriftsassen, den nirnischen Klerus, das freie Bürger- und Grundherrentum sowie die Bauern, Knechte und sonstigen Untertanen Unserer Krone, Unseren Willen zu wissen.
Da Wir durch des Allmächtigen weise Hand die herrschaftlichen Würden des Großfürstentums und seiner Stände empfangen haben und Wir dadurch Träger der höchsten Würden sind, ist es Unsere besondere Pflicht vor den Neun, die Allmächtigen, wie auch vor Unseren Untertanen, für das Wohlergehen Unserer Heimat zu sorgen. Deshalb soll die folgende Unsere Gnade öffentliches Recht sein und allen guten Bürgern des Großfürstentum verkündet werden:
I. Zum Zwecke des Verfassungsschutzes und der Terrorismusbekämpfung wird bei der Landespolizei eine Sicherheitsdirektion (Sicherheitsdirektion der Landespolizei) angesiedelt.
II. Der Direktor dieser Sicherheitsdirektion wird vom Großfürst ernannt und entlassen.
III. Die Sicherheitsdirektion der Landespolizei untersteht direkt der Staatskanzlei, die Tagesgeschäfte werden vom Innenministerium wahrgenommen, sofern der Großfürst nichts anderes verfügt.
So gegeben in Unserer erzherzoglichen Haupt- und Residenzstadt Vengard am 08. März im 2017. Jahre nach der Fleischwerdung des Herrn.