Seite 1 von 1

Dekret zur Regulierung der Benennung Adliger im Großfürstentum Gonko

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 01:00
von Ughklirn
Hiermit beschließe ich, Hydraulique von Balearz, Großfürst von Gonko, folgendes Dekret, welches im gesamten Großfürstentum jeden Gesetz sei.

1. Ein gonkoscher Adliger muss seinen Namen in einer Landessprache des Kaiserreichs Merognia führen, andernfalls kann ihm sein Adelstitel entzogen werden.
2. Zum Erreichen einer Konformität mit 1. ist es ausreichend, seinen Namen ändern zu lassen.
3. Ausnahmen können gemacht werden, so der Name eine Ortsbezeichnung aus dem Kaiserreich Merognia ist, oder so nachgewiesen werden kann, dass der Familienname bereits seit mehreren Jahrhunderten innerhalb Marognias geführt wurde. In beiden Fällen ist eine Anerkennung durch das Hofamt nötig, welches diese jedoch nach eigenem Ermessen verweigern kann.