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Dekret über die Zulassung von Parteien und Listen zu Tagsatzungswahlen

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 01:00
von Ughklirn
I. Zulassungen von Parteien und Listen zu den Tagsatzungswahlen und Entziehung der Selbigen werden durch den Innenminister des Großfürstentums Gonko vorgenommen.

II. Der Großfürst kann ein Veto gegen eine solche Entscheidung einlegen, seine Rechte, Zulassungen auszusprechen und zu entziehen werden nicht eingeschränkt.

III. Jede Partei und jede Liste benötigt zur Zulassung zu den Tagsatzungswahlen eine Genehmigung des Innenministeriums des Großfürstentums, oder durch den Großfürsten selbst.

IV. Dieses Dekret tritt mit seiner Verkündung in Kraft.