[REFORM] Gesetz zur Reform des Wahlentscheids bei Stimmengleichheit
Verfasst: Do 20. Aug 2026, 02:10
Gesetz zur Reform des Wahlentscheids bei Stimmengleichheit
Vom heutigen Tage
Eingangsformel:
Zur Sicherung der demokratischen Wahlgrundsätze gemäß Artikel 30 der Reichsverfassung und Artikel 7b der Verfassung des Großfürstentums Gonko beschließt der Nationalrat mit Zustimmung des Großfürsten:
Artikel 1 Änderung des VunRWGe
Das Gesetz über das Vorgehen bei einem unklaren Resultat der Wahlen (VunRWGe) vom 16. März 2017 wird wie folgt geändert:
§ 2 erhält folgende neue Fassung:
Artikel 2 Inkrafttreten„§ 2 Vorgehen bei Stimmengleichheit
(1) Führt eine Wahl zu keinem eindeutigen Ergebnis oder besteht zwischen Bewerbern Stimmengleichheit, so ist binnen einer Frist von 14 Tagen ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) durchzuführen.
(2) Ergibt auch der zweite Wahlgang Stimmengleichheit, entscheidet das vom Landeswahlleiter öffentlich zu ziehende Los.
(3) Ein Eingriff in das Wahlergebnis durch einseitigen Beschluss des Monarchen oder des Hauskonvents ist unzulässig.“
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Gegeben zu Endonin.
Der Großfürst von Gonko