[REFORM] Gesetz zur Bereinigung der Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Verfasst: Do 20. Aug 2026, 02:36
Gesetz zur Bereinigung der Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Vom heutigen Tage
Eingangsformel:
Der Landtag des Großherzogtums Freudburg hat mit Zustimmung des Großherzogs folgendes Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des LHsG Freudburg
Das Landeshochschulgesetz des Großherzogtums Freudburg (LHsG) vom 18. Februar 2017 wird wie folgt geändert:
1. § 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
2. § 7 Absatz 4 erhält folgende Fassung:„(2) Zum Fachhochschulzugang berechtigen alle anerkannten merognischen Fachhochschulreifen, allgemeinen Hochschulreifen und alle Abschlüsse an Berufsfachschulen, die auf den mittleren Bildungsabschluss folgen. Gleiches gilt für die Berufsakademien.“
Artikel 2 Inkrafttreten„(4) Ausländische Studienbewerber ohne Bildungsabschluss aus dem Kaiserreich Merognia müssen die Äquivalenz ihres Zeugnisses beim Hochschulamt des Bildungsministeriums beantragen.“
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gegeben zu Dneistdorf.
Der Großherzog von Freudburg