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[REFORM] Gesetz zur Bereinigung der Anerkennung von Bildungsabschlüssen

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 02:36
von Merognia
GESETZBLATT DES GROSSHERZOGTUMS FREUDBURG
Gesetz zur Bereinigung der Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Vom heutigen Tage


Eingangsformel:
Der Landtag des Großherzogtums Freudburg hat mit Zustimmung des Großherzogs folgendes Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Änderung des LHsG Freudburg
Das Landeshochschulgesetz des Großherzogtums Freudburg (LHsG) vom 18. Februar 2017 wird wie folgt geändert:

1. § 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Zum Fachhochschulzugang berechtigen alle anerkannten merognischen Fachhochschulreifen, allgemeinen Hochschulreifen und alle Abschlüsse an Berufsfachschulen, die auf den mittleren Bildungsabschluss folgen. Gleiches gilt für die Berufsakademien.“
2. § 7 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Ausländische Studienbewerber ohne Bildungsabschluss aus dem Kaiserreich Merognia müssen die Äquivalenz ihres Zeugnisses beim Hochschulamt des Bildungsministeriums beantragen.“
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Gegeben zu Dneistdorf.
Der Großherzog von Freudburg