Richtlinien für das Konsulatswesen
Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 15:10
Auswärtiges Amt
Das Kaiserreich Merognia erlaubt anderen Staaten grundsätzlich Konsulate im Rahmen einer diplomatischen Vertretung zu eröffnen.
Die ausländische Macht kann die Errichtung eines Konsulates jederzeit beim Auswärtigen Amt anmelden.
Das Auswärtige Amt behält sich vor, der Errichtung eines ausländischen Konsulats aus bestimmten Gründen die nicht genannt werden müssen, seine Zustimmung zu verweigern. Bei Zustimmung verpflichtet sich die ausländische Macht jedoch, dem Reich ebenfalls die Errichtung eines Konsulates zu erlauben, sofern das Reich dies ausdrücklich wünscht.
Bundesrat, 11. Februar 2017
Kargno, 11. Februar 2017