[REFORM] Verordnung zur Bereinigung der auswärtigen Zuständigkeiten des Staatsministeriums
Verfasst: Do 20. Aug 2026, 02:24
Verordnung zur Bereinigung der auswärtigen Zuständigkeiten des Staatsministeriums
Vom heutigen Tage
Aufgrund von Artikel 19 Absatz 3 der Landesverfassung verordnet das Staatsministerium:
§ 1 Änderung der Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten
In der Verordnung über die Gliederung des Staatsministeriums vom 2. August 2017 erhält § 7 folgende Fassung:
§ 2 Inkrafttreten„§ 7 Abteilung für auswärtige Angelegenheiten
Die Abteilung für auswärtige Angelegenheiten ist zuständig für:“
- die Pflege der zwischenstaatlichen und regionalen Beziehungen des Erzherzogtums im Einklang mit Artikel 42 der Reichsverfassung;
- die Wahrnehmung der Interessen des Erzherzogtums im Bundesrat des Kaiserreichs Merognia;
- den Kontakt zum diplomatischen Korps des Reiches;
- alle sonstigen ihr durch Verfassung oder Gesetz zugewiesenen Aufgaben.
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Gegeben zu Ludwigshaven.
Der Staatsminister von Elygtra