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[REFORM] Verordnung zur Bereinigung der auswärtigen Zuständigkeiten des Staatsministeriums

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 02:24
von Merognia
VERORDNUNG DES STAATSMINISTERS
Verordnung zur Bereinigung der auswärtigen Zuständigkeiten des Staatsministeriums
Vom heutigen Tage



Aufgrund von Artikel 19 Absatz 3 der Landesverfassung verordnet das Staatsministerium:

§ 1 Änderung der Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten
In der Verordnung über die Gliederung des Staatsministeriums vom 2. August 2017 erhält § 7 folgende Fassung:
§ 7 Abteilung für auswärtige Angelegenheiten
Die Abteilung für auswärtige Angelegenheiten ist zuständig für:
  • die Pflege der zwischenstaatlichen und regionalen Beziehungen des Erzherzogtums im Einklang mit Artikel 42 der Reichsverfassung;
  • die Wahrnehmung der Interessen des Erzherzogtums im Bundesrat des Kaiserreichs Merognia;
  • den Kontakt zum diplomatischen Korps des Reiches;
  • alle sonstigen ihr durch Verfassung oder Gesetz zugewiesenen Aufgaben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Gegeben zu Ludwigshaven.
Der Staatsminister von Elygtra