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Dekret zur Gewährleistung von Freizügigkeit und Rechtsstaatlichkeit

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 01:40
von Merognia
KÖNIGLICHES DEKRET
Dekret zur Gewährleistung von Freizügigkeit und Rechtsstaatlichkeit
Vom heutigen Tage



Präambel:
Wir, der König von Garkon, verfügen zur Wahrung der Grundrechte der Reichsverfassung (Artikel 15 und 16 MRV) und der Rechtswegsgarantie (Artikel 53 MRV):

1. Aufhebung des Altdekrets
Das Dekret über die Unerwünschtheit bestimmter Individuen vom 23. März 2017 wird hiermit mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

2. Schutz vor willkürlicher Ausweisung
(1) Kein Staatsbürger des Kaiserreichs Merognia darf ohne förmliches, rechtskräftiges richterliches Urteil des Landes verwiesen oder in seiner Freizügigkeit beschränkt werden.
(2) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Aufenthaltsverbote richten sich nach den Bestimmungen des allgemeinen Polizeirechts und stehen unter vollem Richtervorbehalt.

3. Gültigkeit
Dieses Dekret erlangt Gültigkeit mit seiner Verkündung im Amtsblatt.

Gegeben zu Gérafône.
Der König von Garkon