„Exzellenz-Protokoll“
Verfasst: Do 1. Dez 2016, 12:35
Die Anrede „Exzellenz“ genießen auf Reichsebene:
- - Der Reichskanzler
- Der Präsident des Reichstages
- Die Reichsminister
- Offiziere ab den Dienstgrad eines Generalleutnants bzw. Vizeadmirals
- Die Staatssekretäre
- Die Gouverneure der Reichskolonien
- Der Präsident des Reichsgerichts
- Der Präsident des Kammergerichts
- Der Regierende Bürgermeister der Reichshaupt- und Residenzstadt Kargno
- Beamte des Kaiserlichen Hofamtes ab der Rangstufe eines geheimen Rates
- Verdienst- und Ehrenräte ab der Würde eines Geheimen Rates