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„Exzellenz-Protokoll“

Verfasst: Do 1. Dez 2016, 12:35
von Arstokar von Eichendorff
Die Anrede „Exzellenz“ genießen auf Reichsebene:
  • - Der Reichskanzler
    - Der Präsident des Reichstages
    - Die Reichsminister
    - Offiziere ab den Dienstgrad eines Generalleutnants bzw. Vizeadmirals
    - Die Staatssekretäre
    - Die Gouverneure der Reichskolonien
    - Der Präsident des Reichsgerichts
    - Der Präsident des Kammergerichts
    - Der Regierende Bürgermeister der Reichshaupt- und Residenzstadt Kargno
    - Beamte des Kaiserlichen Hofamtes ab der Rangstufe eines geheimen Rates
    - Verdienst- und Ehrenräte ab der Würde eines Geheimen Rates