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[REFORM] Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Bekämpfung reichsfeindlicher Organisationen

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 02:32
von Arstokar von Eichendorff
GESETZBLATT DES KÖNIGREICHS BELITRIGH
Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Bekämpfung reichsfeindlicher Organisationen
Vom heutigen Tage



Eingangsformel:
Aufgrund der Unionsakte und zur Wahrung der Grundrechte der Reichsverfassung wird für das Königreich Belitrigh verordnet:

Artikel 1 Änderung des LgBfO
Das Landesgesetz zur Bekämpfung von reichsfeindlichen und illegalen Organisationen (LgBfO) vom 1. August 2017 wird wie folgt geändert:

1. § 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Eine vorläufige Festnahme darf die gesetzliche Höchstfrist von 48 Stunden ohne richterliche Bestätigung nicht überschreiten. Zuständig für die Haftprüfung ist der Richter beim ordentlichen Gericht.“
2. § 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Zwangsmittel zur Beendigung unzulässiger Versammlungen richten sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein Schusswaffeneinsatz ist nur zur Abwehr akuter Lebensgefahren nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze statthaft.“
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Gesetzblatt in Kraft.

Gegeben zu Drancique.
Im Namen des Königs