Erlass über den Hochstift Tiefstein
Verfasst: So 26. Feb 2017, 01:00
Erlass über den Hochstift Tiefstein
Wir Arstokar I., von Götters Gnaden erwählter König von Kargonien und Merogner Kaiser, verordnen hiermit im Namen des Königreichs Kargonien, was folgt:
§ 1
Das Kurfürstentum Tiefstein wird in einen Hochstift umgewandelt. Es hat die Stellung eines Kurfürstentums.
§ 2
Der Bischof von Tiefstein ist der Landesherr des Hochstifts. Er führt den Titel Kurfürstbischof von Tiefstein.
§ 3
Der Bischof von Tiefstein kann nur mit Zustimmung des Königs vom Obersten Primas berufen werden. Er wird alsdann vom Könige zum Kurfürstbischof ernannt.
§ 4
Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
gegeben zu Kargno, 26. Februar 2017
Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Königlichem Insiegel.
Wir Arstokar I., von Götters Gnaden erwählter König von Kargonien und Merogner Kaiser, verordnen hiermit im Namen des Königreichs Kargonien, was folgt:
§ 1
Das Kurfürstentum Tiefstein wird in einen Hochstift umgewandelt. Es hat die Stellung eines Kurfürstentums.
§ 2
Der Bischof von Tiefstein ist der Landesherr des Hochstifts. Er führt den Titel Kurfürstbischof von Tiefstein.
§ 3
Der Bischof von Tiefstein kann nur mit Zustimmung des Königs vom Obersten Primas berufen werden. Er wird alsdann vom Könige zum Kurfürstbischof ernannt.
§ 4
Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
gegeben zu Kargno, 26. Februar 2017
Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Königlichem Insiegel.