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Erlass über den Hochstift Tiefstein

Verfasst: So 26. Feb 2017, 01:00
von Arstokar von Eichendorff
Erlass über den Hochstift Tiefstein


Wir Arstokar I., von Götters Gnaden erwählter König von Kargonien und Merogner Kaiser, verordnen hiermit im Namen des Königreichs Kargonien, was folgt:

§ 1
Das Kurfürstentum Tiefstein wird in einen Hochstift umgewandelt. Es hat die Stellung eines Kurfürstentums.

§ 2
Der Bischof von Tiefstein ist der Landesherr des Hochstifts. Er führt den Titel Kurfürstbischof von Tiefstein.

§ 3
Der Bischof von Tiefstein kann nur mit Zustimmung des Königs vom Obersten Primas berufen werden. Er wird alsdann vom Könige zum Kurfürstbischof ernannt.

§ 4
Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

gegeben zu Kargno, 26. Februar 2017

Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Königlichem Insiegel.